Eine der häufigsten Fragen in letzter Zeit bezieht sich auf die Zahlung der lokalen Gebühren. Diese Kosten können sich selbstverständlich wesentlich darauf auswirken, ob für diese Länder die PCN-Meldungen durchgeführt oder weggelassen werden sollten.
Zu diesem Zweck habe ich heute einem Kurzüberblick der Gebühren nach den Ländern im Hinblick auf die derzeit verfügbaren Daten vorbereitet.
Derzeit – die letzten verfügbaren Daten stammen immer noch aus April – gilt weiterhin, dass zwei Länder Gebühren berechnen:
- Ungarn – Preis von 50 € je einzelnes Produkt;
- Italien – 50 € je lokalen Händler (ungeachtet der Anzahl der Produkte).
Vier Länder – Belgien, die Tschechische Republik, Lichtenstein und Luxemburg – haben ihre Position noch nicht festgelegt, d. h., dass sie möglicherweise Gebühren einführen werden. Sind dies die Länder, in denen Sie verkaufen, so wäre es vielleicht sinnvoll, die PCN-Meldungen später vorzunehmen, wenn dies bekannt ist.
So teilten Kroatien und Spanien beispielsweise in April mit, dass sie keine Gebühren erheben werden.
Damit schlossen sie sich den meisten Ländern an, die für PCN-Meldungen keine Gebühren erheben. Dazu zählen auch Österreich, Bulgarien, Zypern, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Irland, Island, Lettland, Litauen, Malta, Deutschland, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien und Rumänien.
Falls Sie den Überblick aus April verpasst haben (im Mai und Juni wurde von der ECHA kein neues Dokument herausgegeben), finden Sie ihn unter diesem Link.