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Wenn Sie gefährliche Chemikalien auf dem slowenischen Markt verkaufen möchten, müssen Sie zunächst eine Lizenz für den Handel mit Chemikalien erwerben. Hier sind zwei Bedingungen, um diese Lizenz zu erhalten:

  1. Ihr Unternehmen muss in Slowenien registriert sein (registriert für den Verkauf chemischer Produkte oder eine ähnliche Tätigkeit; es gibt mehrere mögliche Codes gemäß der Standardklassifikation der Tätigkeiten).
  2. Sie müssen einen entsprechend zugelassenen Chemikalienberater ernennen.

Hier ist der wichtige Haftungsausschluss zum slowenischen Chemikaliengesetz. Es regelt nur den Bereich der gefährlichen Chemikalien. Wenn Ihre Chemikalien nicht als gefährlich eingestuft werden, gelten die oben genannten Bedingungen nicht – das Chemikaliengesetz gilt in solchen Fällen nicht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine andere Verordnung nicht für Ihre spezifischen Chemikalien gilt. Besondere Aufmerksamkeit sollte Bioziden, Phytopharmaka (Pflanzenschutzmitteln), Ölen und Schmiermitteln, Farben und Beschichtungen, Reinigungsmitteln und anderen spezifischen Produkten gewidmet werden. 

Aber was ist, wenn Sie kein Unternehmen in Slowenien registriert haben? Mit anderen Worten…

Wie können Sie Chemikalien verkaufen, wenn Ihr Unternehmen NICHT in Slowenien registriert ist?

Wenn Sie auf dem slowenischen Markt GEFÄHRLICHE Chemikalien verkaufen möchten, aber die erste Voraussetzung (Firmenregistrierung) nicht erfüllen, haben Sie vier Möglichkeiten:

  1. Direktverkauf an Einzelkäufer.
  2. Vereinbarung mit einem slowenischen Distributor.
  3. Gründung eines neuen Unternehmens oder einer Tochtergesellschaft in Slowenien.
  4. Benennen Sie einen (administrativen) Vertreter nach dem Chemikaliengesetz.

Sehen wir uns nun jede der folgenden Optionen mit ihren Vor- und Nachteilen an.

  1. Direktverkauf an Einzelkäufer

In diesem Fall kaufen slowenische Käufer Ihre Produkte direkt von Ihnen.

Diese Option ist sinnvoll und empfehlenswert, wenn Sie nur wenige dauerhafte (bekannte) Käufer in Slowenien haben, die nur wenige Ihrer Produkte kaufen.

Hersteller oder Anbieter von Industrieprodukten, die industrielle Abnehmer beliefern, die auch Endverbraucher solcher Produkte sind, nutzen häufig diese Möglichkeit. 

Der Hauptvorteil für Sie hier ist, dass Sie von den slowenischen Vorschriften in keiner Weise betroffen sind – jeder (slowenische) Käufer muss die Anforderungen der lokalen Vorschriften erfüllen.

Auf der anderen Seite gibt es auch Schwächen, die Sie beachten müssen. Jeder Käufer muss die Anforderungen der lokalen Vorschriften (d.h. Für Chemikalien) erfüllen – dies kann für den Käufer eine große Belastung sein.

Schauen wir uns kurz ein Beispiel an, um die Dinge in die richtige Perspektive zu rücken. 

Handelt es sich bei dem Handel um eine gefährliche Chemikalie oder ein Biozid, muss der Käufer für alle Unterlagen und die Registrierung gefährlicher Chemikalien oder die Registrierung von Bioziden sorgen und alle damit verbundenen Kosten tragen. Da dies für Einkäufer eine zusätzliche Belastung darstellt, entscheiden sie sich oft für einen Anbieter, der diese Angelegenheiten bereits geregelt hat. Mit anderen Worten: Käufer kaufen dort ein, wo es für sie am einfachsten ist. Lieferanten mit besserem Support oder Service werden häufig priorisiert (diejenigen, die käuferfreundlicher sind).

Ich sehe diese Option als sinnvoll und empfehlenswert, wenn Sie nur wenige dauerhafte (bekannte) Käufer in Slowenien haben, die nur wenige Ihrer Produkte kaufen. 

  1. Händler

Diese Option beinhaltet die Suche nach einem geeigneten Unternehmen in Slowenien, das Ihre Chemikalien als Händler vermarktet.

Die Rolle eines Händlers wird daher von einem Unternehmen übernommen, das:

  • bereits gemäß den slowenischen Vorschriften registriert ist und
  • bereits auf dem slowenischen Markt tätig ist.

Der Hauptvorteil liegt hier auf der Hand – Sie haben in Slowenien nur einen Käufer, d. h. den Händler, der Ihre Chemikalien auf dem slowenischen Markt vermarktet. Handelt es sich bei dem Händler um ein bekanntes Unternehmen, das schon länger in Slowenien tätig ist, erwerben Sie auch einen bestimmten Markt (Käufer des Händlers).

In diesem Fall muss der Händler die Bedingungen der slowenischen Vorschriften (Chemikalien-, Steuervorschriften usw.) erfüllen. Sie müssen sich um nichts kümmern; Es ist jedoch empfehlenswert, den Händler vor bestimmten Besonderheiten Ihrer Produkte und Vorschriften zu warnen, da Sie sonst riskieren können, dass diese Beziehung zu einer Schwachstelle wird.

Da wir von Schwächen sprechen, können Absprachen oder Verhandlungen mit dem Distributor über die Konditionen recht zeitaufwändig sein. Zweitens hängt der gesamte slowenische Markt von einem Unternehmen und dessen Engagement ab. Und drittens treten Sie NICHT unter Ihrem Namen auf dem Markt auf, sondern der Händler tritt unter seinem auf (der Händler wird auf den Verpackungen und Sicherheitsblättern als Verantwortlicher erwähnt).

  1. Neues Unternehmen oder Tochtergesellschaft

Wie der Name schon sagt, beinhaltet dies die Eröffnung eines neuen Unternehmens oder einer Tochtergesellschaft in Slowenien. Dieses Unternehmen firmiert dann als slowenisches Unternehmen.

Der Vorteil hier ist, dass Sie unabhängig sind und die volle Kontrolle haben. Die Muttergesellschaft kontrolliert vollständig alle Aktivitäten des neuen Unternehmens oder der Tochtergesellschaft – Sie überlassen nichts dem Zufall. Das bedeutet auch, dass keine Zwischenhändler zwischen Ihnen und Ihren Käufern stehen.

Wie sieht es mit Schwächen aus? Dazu gehören Kosten, Aufwand und Zeit, um ein voll funktionsfähiges Unternehmen aufzubauen.

Was Sie in Ihren Plänen berücksichtigen müssen, sind die Kosten für die Gründung und den Betrieb des Unternehmens/der Tochtergesellschaft. Dazu gehören unter anderem: 

  • die Einstellung der richtigen Leute,
  • geeignete Räumlichkeiten suchen, bauen oder mieten,
  • Recherchieren und Erfüllen von Vorschriften (Finanzen, Arbeitsordnung, Brandschutz, Chemikalienverordnung, Steuern etc.),
  • Kunden finden und gewinnen (Kosten für die Erschließung eines neuen Marktes).

All diese Aktivitäten nehmen viel Zeit in Anspruch und sind unvorhersehbar. Wenn Sie es nicht eilig haben und Geduld (und Geld) haben, dann ist diese Strategie möglicherweise die richtige für Sie. Die letzte Möglichkeit ist…

  1. Administrativer“ Vertreter (im Folgenden als Vertreter bezeichnet)

Wenn Sie sich den Aufwand für die Eröffnung eines neuen Unternehmens oder einer Tochtergesellschaft oder die Suche nach einem Händler ersparen möchten, können Sie einen Vertreter auswählen, der Sie in Verwaltungsverfahren vor den Chemikalienbehörden (Chemisches Amt der Republik Slowenien) vertritt.

Einer der Hauptvorteile dieser Möglichkeit besteht darin, dass Ihr Vertreter in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag tätig wird (direkte Vertretung).

Sie erhalten die Lizenz zum Handel mit Chemikalien in Slowenien in Ihrem eigenen Namen (und Ihrem Unternehmen). Beispielsweise: „Firma, Berlin, Deutschland“ erhält die Lizenz unter dem Namen „Firma Berlin, Deutschland“. So treten Sie in Ihrem Namen (und mit Ihrem Namen) auf den Markt – Verpackungen und Unterlagen tragen Ihren Firmennamen. Es gibt keine Vermittler zwischen Ihnen und Ihren Käufern.

Das bedeutet, dass Sie (Unternehmen in der EU) einen Vertreter bevollmächtigen, in Ihrem Namen alles zum Chemikaliengesetz zu erledigen, damit Sie in Slowenien problemlos Chemikalien verkaufen können. Nun müssen Sie sich bewusst sein, dass nur Unternehmen aus der EU einen Vertreter in Slowenien ernennen können. Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten können keinen Vertreter in Slowenien benennen, sondern entscheiden sich nur für die ersten drei Optionen (Punkte 1 bis 3).

Der Vertreter agiert und unterstützt Sie daher nur in Verwaltungsverfahren und nach dem Chemikaliengesetz. Das heißt, alle kaufmännischen Aktivitäten werden direkt mit den Käufern abgewickelt: Sie liefern die Ware direkt an den Käufer, Rechnungen und Zahlungen erfolgen direkt.

In kaufmännischen Angelegenheiten (Marketing, Neukundensuche etc.) spielt ein Vertreter keine Rolle. Ihr einziges Anliegen ist die Verwaltung: Erlangung der Erlaubnis zum Handel oder zur Lagerung von Chemikalien, Registrierung gefährlicher Chemikalien und Biozide, Vertretung bei Kontrollen, Übersetzungen von Sicherheitsdatenblättern und Etiketten.

Diese Option ist auf jeden Fall schnell und kostengünstig, da Sie Kosten für die Gründung einer Firma oder Betriebskosten vermeiden.

Aber es gibt auch Schwächen. Ein Vertreter ist nur auf der Grundlage des Chemikaliengesetzes und in Angelegenheiten, die auf diesem Gesetz beruhen, tätig.

Ein Vertreter kann Sie in Verwaltungsverfahren aufgrund anderer Gesetze/Vorschriften nicht vertreten. Schauen wir uns ein anderes Beispiel an: Ein Vertreter kann Sie nicht bei nationalen Finanzbehörden (Zoll) bei der Registrierung, Berechnung oder Zahlung von Umweltgebühren vertreten. Für Farben und Lacke, die VOC (flüchtige organische Verbindungen) enthalten, für Öle und Schmierstoffe, Verpackungen usw., können sie keine Umweltgebühren in Ihrem Namen registrieren oder zahlen. Diese Aktivitäten müssen vom Käufer selbst durchgeführt werden.

Damit ist diese Übersicht über die Möglichkeiten zum Verkauf Ihrer GEFÄHRLICHEN Chemikalien auf dem slowenischen Markt abgeschlossen. Ich habe versucht, Ihnen auch die Vor- und Nachteile jeder Option aufzuzeigen, damit Sie entscheiden können, welche am besten zu Ihren Plänen passt.

Die optimale Vorgehensweise hängt jedoch immer von Ihren Interessen, Plänen und Aktivitäten ab. Die Bestellung eines Vertreters ist unserer Erfahrung nach die einfachste und schnellste Möglichkeit. Innerhalb von nur 10 Tagen können Sie Ihre Produkte direkt und sorgenfrei auf dem slowenischen Markt verkaufen. In Bezug auf die Kosten ist diese Option am wenigsten riskant.

Aber Ihr Fall könnte anders sein. Und wenn Sie unsere Hilfe in einem bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie mir einfach eine E-Mail an simona.miklavcic@bens-consulting.eu. Die Kontaktaufnahme mit mir kostet keinen Cent – kann Ihnen aber viel Zeit, Energie und Geld sparen.

Hier ist eine komprimierte Übersicht – mit Pro- und Kontra-Analyse – der gesetzlichen Möglichkeiten für den Verkauf gefährlicher Chemikalien in Slowenien.

 

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com
SDB UFI / PCN ADR Biozide REACH Andere | 28. Jun 2021

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