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19. 1. 2021 veröffentlichtedie Europäische Chemikalienagentur (ECHA) 2 neue Einträge auf der Kandidatenliste für die Zulassung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC). Es handelt sich also um eine Änderung der chemischen Gesetzgebung, diesmal auf europäischer Ebene.

Diese neuen Einträge sind die Folgenden:

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Unmittelbar nach den neuen Einträgen haben wir unsere SVHC-Stoffdatenbank, die wir zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern verwenden, aktualisiert. Allen, die den ChemiusExpert-Service verwenden, stehen die bereits aktualisierten Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung. Diese werden künftig in Ihren Sicherheitsdatenblättern in Abschnitt 3 automatisch angezeigt, sobald SVHC-Stoffe in den Chemikalien enthalten sind.

Hier ein Beispiel dafür, wie dies im Sicherheitsdatenblatt aussieht:

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Wir haben bereits in einem der vorherigen Artikel erläutert, welche Verpflichtungen dies für Sie bedeuten kann, wenn Sie Lieferant, Hersteller oder Importeur von Produkten bzw. Lieferant von Stoffen oder Gemischen (Chemikalien) sind, die SVHC-Stoffe enthalten.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com
SDB Andere | 02. Feb 2021

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