Bestellen Sie Ihr persönliches Angebot zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.

Erstens, die 12. ATP tritt tatsächlich heute in Kraft.

Zweitens, es handelt sich um die folgenden Änderungen, die auf einige Ihrer Sicherheitsdatenblätter sich auswirken können:

  1. Änderungen an allgemeinen Grenzwerten, um die Anwesenheit eines Stoffes bei der Einstufung eines Stoffes bzw. Gemisches zu berücksichtigen. Beispiel: Für einige Gefahrenklassen (Inhalations- oder Aspirationstoxizität (H304), spezifische Zielorgantoxizität, Einzelaussetzung, Kategorie 3 (H335, H336)) senken die allgemeinen Grenzwerte von 10% bzw. 20% auf 1%.

  2. Für die Kategorisierung brennbarer Gase wurden neue Kriterien festgelegt. In diesem Fall geht es in erster Linie um die Bestimmung (und Kennzeichnung) neuer Kategorien brennbarer Gase.

  3. Für Sprengstoffe wurde eine neue Gefahrenklasse festgelegt – desensibilisierte Sprengstoffe (H206, H207, H208).Die Verordnung führt eine neue Gefahrenklasse ein, d.h. desensibilisierte Sprengstoffe, sowie neue H-Sätze für ihre Kennzeichnung (H206, H207, H208).

  4. Änderungen in der Berufung auf den EUH208-Satz.Für die Stoffe, die als Hautsensibilisatoren (H317) oder Atemwegssensibilisatoren (H334) mit einer bestimmten Konzentrationsgrenzwert eingestuft sind, gilt es, dass sie bei einem Zehntel des spezifischen Konzentrationsgrenzwertes im EUH208-Satz aufzuführen sind.

  5. Die Änderung der CLP-Verordnung (12.ATP) führt die Möglichkeit ein, dass der Wortlaut der Sicherheitshinweise (P-Sätze) geringfügig vom vorgeschriebenen Wortlaut abweichen darf. Ebenfalls stehen neue Formen von P103- und P280-Sätzen vorgeschrieben, die und P212- und P503-Sätze wurden aber neu hinzugefügt.

All diese Veränderungen wurden durch meinen Kollegen Luka Rifelj ausführlicher beschrieben. Diesen Artikel finden Sie hier.

Drittens, was tun Sie jetzt, wenn Sie diese Änderungen kennen?

Wenn Sie ein Lieferant eines Gemisches oder Stoffes sind, fordern Sie neue Sicherheitsdatenblätter bei Ihren Lieferanten oder Herstellern an und prüfen Sie, ob seit der letzten Version sich irgendwas (Klassifizierung oder Kennzeichnung) geändert hat.

Ab dem 17. Oktober 2020 sollten alle diesbezüglich betroffenen Produkte  gemäß den durch die 12.ATP aktualisierten CLP-Kriterien gekennzeichnet und klassifiziert werden.

Wenn Sie als ein Mischungsformulierer agieren, fordern Sie auch die Sicherheitsdatenblätter für Ihre Rohstoffe an, die gemäß der 12.ATP klassifiziert werden müssen.

Sind die Sicherheitsdatenblätter bereits aktualisiert, überprüfen Sie die Klassifizierungen Ihrer Produkte.

Ändert sich die Klassifizierung von Produkten, dann müssen Sie die Sicherheitsdatenblätter für diese Produkte aktualisieren und entsprechend neu kennzeichnen.

Wenn Ihre Sicherheitsdatenblätter im Chemius Expert-Service liegen, haben wir uns um die Ausrichtung Ihrer Sicherheitsdatenblätter mit der 12.ATP gekümmert.

Wenn Sie Hilfe beim Verständnis der Anforderungen der 12.ATP benötigen, beraten wir Sie gerne wie gewohnt.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com
SDB | 13. Jan 2021

  • Alle
  • Sicherheitsdatenblätter
  • UFI / PCN
  • ADR
  • Biozide
  • REACH
  • Andere

Zurück zu posten

BENS Insider

Wie können Sie unsere Erfahrungen zu Ihren Gunsten verwandeln - kostenlose professionelle Materialien helfen Ihnen bei der Implementierung von Best Practices ohne Ärger

X
To spletno mesto uporablja piškotke za namen izboljšave delovanja spletnega mesta. Več informacij najdete v naših pravilih o rabi piškotkov.