Wir finden diese Tabelle auf Seite 4 sehr nützlich, da Sie so viele Informationen auf einem Blatt enthält.
Derzeit gibt es 12 EU-Mitgliedstaaten, in denen Sie Ihre PCN-Benachrichtigung einreichen können:
- Österreich
- Kroatien
- Dänemark
- Estland
- Deutschland
- Ungarn
- Irland
- Litauen
- Norwegen
- Polen
- Portugal
- Slowenien
Es wird regelmäßig von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aktualisiert und ist daher relevant für alle, die mit UFI / PCN zu tun haben.
Sie erhalten alle relevanten Informationen auf Länderbasis zu sehen. Farben helfen Ihnen, zu navigieren und schnell zu überprüfen:
- welche Länder bereits an das ECHA-Einreichungssystem angeschlossen sind, so dass Sie die Gemische melden beginnen können;
- wie Sie Ihre Benachrichtigungen einreichen können;
- auf welcher Sprache Sie Ihre Benachrichtigung einreichen müssen;
- ob es Gebühren im Zusammenhang mit dem Anmeldeverfahren gibt;
- Wann Sie tatsächlich beginnen können, Ihre Mischung auf den Markt zu platzieren.
Wir teilen dieses ECHA Dokument, weil wir denken, dass es sehr nützlich ist, wenn Sie in den UFI / PCN Benachrichtigungsprozess eintauchen.