Gerüchte, dass die Europäische Kommission bzw. die ECHA die Frist für PCN-Meldungen aufgrund von COVID-19 erneut verschieben wird, erwiesen sich als genau das - Gerüchte.
Die Europäische Kommission hat gerade den endgültigen Entwurf der Delegierten Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) einschließlich einer Begründung herausgegeben, in der sie sich auch mit diesem Thema befasst. Hier ist das Wichtige, das Sie interessieren könnte:
“Die Kommission beabsichtigt aus folgenden Gründen nicht, das auf den 1. Januar 2021 festgesetzte Einhaltungsdatum zu verschieben: Die Europäische Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) hat das Mitteilungsformat gemäß Anhang VIII Teil C entwickelt und bereits im April 2019 veröffentlicht. Darüber hinaus hat die Agentur eine Datenbank mit Suchfunktion entwickelt und eingerichtet, die seit November 2019 operativ ist.
Was die rechtzeitige Verfügbarkeit der IT-Systeme der Mitgliedstaaten betrifft, so läuft die Vorbereitung für den Zugang zur Datenbank mit Suchfunktion für alle Mitgliedstaaten, die sich für die Nutzung der Datenbank mit Suchfunktion der Agentur entschieden haben, nach Plan. Die Mitgliedstaaten erhalten nur dann Zugang zur Datenbank mit Suchfunktion, wenn sie alle Sicherheitsanforderungen erfüllen, sodass die Bedenken hinsichtlich etwaiger Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften unbegründet sind.
Was die durch COVID-19 verursachte Verzögerung und den daraus resultierenden Umstand betrifft, dass es nicht möglich ist, diesen Rechtsakt vor dem Zeitraum im Sommer zu erlassen, in dem keine Übermittlung an die Mitgesetzgeber erfolgt, so beträgt diese Verzögerung nach Einschätzung der Kommission etwa zweieinhalb Monate. Nach Auffassung der Kommission rechtfertigt dies jedoch keine Verschiebung des Wirksamkeitsdatums.”
Hier können Sie auf das gesamte Dokument zugreifen.
Hier sind auch zwei Blog-Beiträge, die sich auf die Einreichungstermine beziehen und auf wen sich diese Einreichungen auswirken.