Viele Unternehmen fragen uns, in welchen Ländern wir sie bei der Meldung von Bioziden unterstützen können.
Das Biozidprodukt muss nämlich in jedem Land gemeldet werden, in dem Sie es in Verkehr bringen möchten. Die Registrierung eines Produkts in Slowenien bedeutet daher nicht, dass Sie es auch außerhalb dieses Landes verkaufen können.
Hier ist eine Liste der Länder in alphabetischer Reihenfolge, in denen wir bereits Benachrichtigungen durchgeführt haben und Ihnen mit Sicherheit helfen können:
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Großbritannien
- Kroatien
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Serbien
- Slowenien
- Slowakei
- Tschechien
- Ungarn
Wenn Sie sich für eines der 14 Länder interessieren, klicken Sie einfach auf die Schaltfläche "Antworten" und schreiben Sie an meine Kollegin Dr. Simona Tušar unter simona.tusar@bens-consulting.com.
Simona teilt Ihnen mit, welche Dokumentation Sie benötigen, wie hoch die Kosten sind und wie lange der gesamte Prozess normalerweise dauert. All dies kann von Land zu Land erheblich variieren.
Wenn Sie also daran interessiert sind, Biozide in anderen Ländern zu registrieren, heben Sie einfach Ihre Hand und Simona hilft Ihnen gerne weiter.