Aufsichtsbeamte für Chemikalien haben mit der Überprüfung gefährlicher Chemikalien, die Online zu kaufen sind, begonnen.
Sie überprüfen vor allem den Verkauf der Produkte für allgemeine Verwendung und Verkauf der Produkte, die auf Webseiten von Privatunternehmen und Handelsplattformen, wie z.B. Amazon und eBay, zu kaufen sind.
Was überprüfen sie?
Sie wollen wissen, ob die Käufer vor Abschluss des Kaufvertrags über den Gehalt an gefährlichen Stoffen im Produkt informiert sind und ob die Anforderungen gemäß der CLP‐ und REACH-Verordnung und die Anforderungen gemäß der Verordnung über Biozidprodukte erfüllt sind.
Eine wichtige Angabe ist, dass die Überprüfung sowohl die Überwachung der Online-Informationen über Produkte und Online-Werbung, als auch die Kontrolle vor Ort beinhaltet.
Die vollständige Bekanntmachung des Chemikalienbüros können Sie unter diesem Link lesen.