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Wenn Sie Stoffe/Produkte in die Eurasische Region importieren - Russland, Belarus, Armenien, Kasachstan und Kirgisistan - ist es wichtig, dass Sie den folgenden Artikel lesen. Im Bereich EAEU-REACH kommt es nämlich zu erheblichen Veränderungen, und die Fristen für die Bereitstellung von "Leistungen" sind kurz.

Hintergrund:

Wie Sie vielleicht bereits gehört haben, setzen Russland und andere Länder der EAEU (Eurasia Economic Union), d.h. Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan, ein ambitiöses Gesetz zur Kontrolle chemischer Stoffe um. Der erste Schritt ist die Erstellung eines Inventars aller chemischen Substanzen, die in den EAEU-Ländern als Rohstoffe oder als Teil von Mischungen hergestellt oder importiert werden.

Datum der Fertigstellung dieses Inventars durch die zuständigen Behörden in Russland ist Juni 2020. Es wurde jedoch erwartet, dass die Unternehmen ihre Bestände nach den neuesten verfügbaren Informationen bis Ende 2019 vorlegen. Eine Fristverlängerung wird derzeit diskutiert.

Um in das „Neue Inventar bestehender Stoffe“ aufgenommen zu werden, müssen folgende Informationen zu dem Stoff eingereicht werden, sofern verfügbar: Name, CAS-Nr., GHS-Einstufung…

Beachten Sie, dass Sie für die Übermittlung an das Inventar Folgendes benötigen:

  • eine EAEU-basierte juristische oder Sie müssen;
  • einen „benannten Vertreter“ in der EAEU ernennen, ähnlich dem „einzigen Vertreter“ für EU REACH.

Wichtig ist dass Stoffe, die jetzt NICHT im Inventar aufgeführt werden, als "neue Stoffe" eingestuft werden. Dies führt zu einer sehr umfangreichen und erschöpfenden ANMELDUNG VON STOFFEN (wobei viele Tests weit über die Anforderungen der EU-REACH-Registrierung hinaus gefordert werden). Diese Meldung ist unabhängig von der Menge erforderlich, die in der EAEU hergestellt oder eingeführt wurde (es gibt keine „Untergrenze“ für die Meldung neuer Stoffe). Dies zeigt, wie wichtig es ist, dass alle chemischen Substanzen in den Materialien, die Sie an den EAEU-Markt liefern, innerhalb der Frist in das Inventar aufgenommen werden.

Hinweis: Während Polymere nicht im Inventar aufgeführt werden müssen, müssen ihre Monomere und nicht-monomeren Bestandteile aufgeführt werden.

Was und wo bei den EAEU-Behörden einzureichen ist:

  • Notieren Sie im Inventar die in Ihren Materialien enthaltenen Substanzen und alle in den Substanzen enthaltene Verunreinigungen/Stabilisatoren/Additive mit> 0,1% (w/w), unabhängig von der Menge.
  • Polymere: Alle Monomere und alle im Polymer enthaltenen Additive mit einem Anteil von > 0.1% (w/w) sind unabhängig von der Menge in das Inventar aufzunehmen.
  • Bitte beachten Sie, dass sie nicht zwischen absichtlich oder nicht absichtlich zugesetzten Substanzen unterscheiden.
  • Vorhandene Substanzen können im GISP-System eingereicht werden, das am 11. November 19 eröffnet wurde.
  • Q&A finden Sie hier

Aufgeführte Fakten zeigen, wie wichtig es ist, dass alle chemischen Substanzen in den Materialien, die Sie an den EAEU-Markt liefern, bis zum Stichtag in das Inventar aufgenommen werden. Eine spätere Aufnahme ist ansonsten möglich, jedoch erheblich teurer und zeitaufwändiger.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com
REACH | 21. Jan 2020

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