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Die Europäische Kommission hat eine delegierte Verordnung zur Änderung der CLP-Verordnung (1272/2008) angenommen, mit der der Ersttermin zur Erfüllung der Meldepflicht (UFI und PCN) an Giftinformationszentren für verbraucherschutzrelevante Gemenge vom 1. Januar 2020 auf den 1. Januar 2021 verschoben wird.

Die beiden anderen Einhaltungsfristen für die Meldung an Giftnotrufzentralen für gewerbliche und industrielle Zwecke bleiben unverändert.


Nach der Annahme der Verordnung durch die Europäische Kommission folgt eine zweimonatige Prüfung durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat.

 
Werden gegen die Verschiebung des Stichtags keine Einwände erhoben, wird die Annahme nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.


Ein Widerspruch zu den Änderungen ist nicht zu erwarten, jedoch möchten wir auf die aktuell gültige Einhaltungsfrist für UFI und PCN hinweisen, derzeit 1.1.2020.

Wir werden weiterhin alle Entwicklungen im Zusammenhang mit UFI und PCN verfolgen und Sie regelmäßig auf dem Laufenden halten.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com
UFI / PCN | 07. Nov 2019

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