Eine der großen Vorteile von unseren Kunden ist es, dass sie schnelle und bewerte Informationen bekommen, die sie brauchen.
Hier ist die E-Mail eines Kunden, der sein Online-Handel von Chemikalien eröffnet. Dabei hat er folgende Zweifel:
»Bevor wir die Produkte für unsere Internetseite fotografieren, wollten wir wissen, ob es besondere Forderungen hinsichtlich der Verpackung bzw. der Chemikalien gibt?«
Ich glaube, dass unsere Antwort so manchem helfen wird, deswegen teile ich sie mit Ihnen:
»Auch beim Online-Einkauf muss der Kunde die Gefahren, die eine Chemikalie mitbringt, kennen, bevor er sie in den Korb stellt.
Um diese Bedingung zu erfüllen, müssen auf der Internetseite neben dem Produkt auch folgende Angaben angeführt werden:
- GHS (CLP) Piktogramme,
- Warnwörter,
- H-Sätze,
- EUH-Sätze.
Einige Firmen entscheiden, das ganze CLP-Etikett darzustellen, was natürlich auch sachgerecht ist.
Ansonsten gibt es bei der Kennzeichnung und Verpackung keine Besonderheiten. Ähnlich, wie beim klassischen Verkauf, muss das Etikett in der slowenischen Sprache sein und dem Abschnitt 2.2 des Sicherheitsdatenblattes entsprechen. Mehr darüber haben wir schon in unserem Blog geschrieben.
Wenn es um "gefährlichere" Chemikalien geht, muss die Verpackung auch eine tastbare Warnung, bzw. einen kindersicheren Verschluss haben.
Zusätzlich noch ein Link zu einem Dokument, wo Sie kompakte Anleitung für die Erstellung der Etiketten haben.«
Wie Sie sehen, ist mein Rat einfach und konkret.
Hier ist alles, was Sie beim Inserieren der Chemikalien im Online-Handel brauchen.
Wenn auch Ihnen die Zeit für das Nachlesen und die Aktualisierung der Chemikalien-Gesetzgebung fehlt, ist es vielleicht Zeit, dass wir auch Ihnen helfen.