Bei der Festlegung von UFI-Code und der PCN-Notifizierung handelt es um ein System, das den gesetzlichen Bestimmungen im Anhang VIII der CLP-Verordnung Nr. 1272/2008 entspricht. Ferner geht es um eine Vereinheitlichung der Datenwiedergabe und des Inhalts der Informationen über gefährliche Gemische, die den Giftinformationszentren in allen Mitgliedsstaaten zu Verfügung stehen.
Jetzt hat der slowenische Giftinformationszentrum die gleiche Form von Informationen, wie zum Beispiel der rumänische oder deutsche Giftinformationszentrum. Im generellen geht es also um eine Vereinheitlichung der relevanten Informationen im ganzen europäischen Wirtschaftsraum.
UFI und PCN ermöglichen bessere Übersichtlichkeit, und genauere Daten über gefährliche Chemikalien, die den Giftinformationszentren zu Verfügung stehen. Im Fall von Vergiftungen mit einer gefährlichen Chemikalie wird dem Giftinformationszentrum mehr Informationen zu Verfügung stehen, wie bisher und diese Informationen werden übersichtlicher sein.
In vielen Mitgliedsstaaten waren diese Informationen bisher nur in den Sicherheitsdatenblätter in der PDF-Form verfügbar. Eine Suche in PDF-Dateien ist aber nicht der schnellste und geeignetste Weg Informationen zu finde Mit UFI und PCN wird schnelleres und sachgemäßes Handeln im Fall einer Vergiftung mit einer gefährlichen Chemikalie ermöglicht.
Und das ist es, was der UFI-Code auf dem Etikett und die PCN-Notifikation bzw. die Meldung der Daten an Giftinformationszentren ermöglichen wird.