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In der letzten Zeit wird der ADR-Bereich in Slowenien sehr wichtig, denn wenn Unregelmäßigkeiten ermittelt werden, folgen ihnen sofort auch Strafen (und nicht nur Mahnungen). Das kostet die Firmen viel Geld, um nicht von der verlorenen Zeit und guten Ruf zu sprechen.

Beim letzten BENS-Treffen habe ich über Neuigkeiten der ADR-Gesetzgebung gesprochen (die Präsentation ist in slowenischer Sprache),  die man kennen sollte, wenn man Probleme vermeiden will.

Hier sind noch einmal die wesentlichen Neuigkeiten bei der ADR 2019, die ich besonders betonen will:

1. Der Teil, der sich auf die Einstufung der ätzenden Chemikalien bezieht, ist ganz erneuert. Früher hat die Einstufung der ätzenden Chemikalien auf Prüfungen basiert, jetzt wird die rechnerische Methode benutzt.

2. Der Teil, der sich auf die Einstufung der Düngemittel auf der Basis von Ammoniumnitrat bezieht, wurde geändert.

3. Transport von Gefahrgut in Maschinen und Anlagen ist keine Ausnahme mehr. Es wurden 15 neue UN-Nummern für Gegenstände, die Gefahrgut enthalten, bestimmt. Die Gegenstände werden in entsprechende Klassen eingestuft, hinsichtlich der Gefahr, die das Gefahrgut vorstellt, wenn nötig, auf der Grundlage der Tabelle der überwiegenden Gefahr. Die Gegenstände müssen entsprechend gekennzeichnet werden, mit allen Aufklebern für Gefahren und zwar hinsichtlich des Gefahrguts, den sie enthalten.

4. Das GHS-Piktogramm kann nur als ein Teil des ganzen GHS-Etiketts benutzt und nicht selbstständig.

5. Eine neue Form der Transportpapiere wurde bestimmt, die bei dem Transport kleiner Mengen von Gefahrgut eingesetzt werden muss (Ausnahme 1.1.3.6). In diesem Fall müssen in den Transportpapieren die Sammelmenge von Gefahrgut und der errechnete Punktwert für jede Transportgruppe angeführt werden. 

Mehr darüber können Sie in meiner 44-seitigen Präsentation  nachlesen.

Ich bin überzeugt davon, dass dieses Material ihrer wertvollen Zeit wert ist und könnte Ihnen dazu noch Geld sparen.

P.S. Hier ist noch das Link zum Artikel und zur ersten Präsentation zum Thema Neuigkeiten bei der CLP im Jahr 2020, falls Sie sie verpasst haben.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com
ADR | 03. Jun 2019

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