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Vor kurzem gab es einen Fall, der uns klar zeigt, wie wichtig und wertvoll kleine Details sind. 

Die österreichische Polizei hat die Kontrolle der Beförderung von gefährlichen Guter durchgeführt.

Während der Kontrolle haben sie festgestellt, dass der Fahrer nicht die letzte gültige Version der schriftlichen Weisung gemäß ADR 2017 hatte. 

Vielleicht würden Sie sagen, dass das vertretbar wäre, denn jede neue Version bringt viele Änderungen mit. Und wenn es so ist, ist auch die Folgestrafe logisch. 

Aber in diesem Fall ist es nicht so.

Die letzte Version der schriftlichen Weisung unterscheidet sich von der letzten in einer einzigen Kleinigkeit – ein neuer Aufkleber Nr. 9A für Lithium-Batterien ist beigegeben. 

Und diese Kleinigkeit kostete den Fahrer 200 EUR Strafe... 

Die schriftliche Weisung ist ein pflichtiger Teil der Unterlagen, die den Transport von gefährlichen Gütern begleiten müssen. Sie sind für den Fahrer gemeint, damit er sich über die gefährlichen Güter, die er befördert, informiert. 

Es handelt sich um einheitliche Weisung auf vier Seiten, die sichtbar in der Fahrerkabine aufbewahrt werden muss.

Auf der ersten Seite der schriftlichen Weisung sind die Maßnahmen bei Unfällen oder Ausnahmeereignissen angegeben.

Es folgen zusätzliche Anweisungen über gefährliche Eigenschaften von gefährlichen Gütern nach Klassen und die Maßnahmen hinsichtlich der Hauptgefahren.

Auf der letzten Seite sind die persönliche Schutzausrüstung und die allgemeine Schutzausrüstung angeführt, die am Fahrzeug sein müssen. 

Die schriftliche Weisung muss das Transportunternehmen zusichern und zwar in der Sprache, die der Fahrer versteht. Auch das ist eine "Kleinigkeit", die man aber nicht übersehen sollte. 

Die schriftliche Weisung steht in drei Sprachen unter dem folgenden Link zu Verfügung.

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Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com
ADR | 09. May 2019

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