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Für die PCN-Notifikation muss man 100 % Zusammensetzung des Gemisches, das der Formulierer oder der erste Importeur herausbringt, abgeben. Im Fall, als er für die Formulierung andere Gemische benutzt, deren Zusammensetzung er nicht kennt, kann er deren UFI angeben.

Was soll der Pflichtige für die Notifikation machen, wenn der Lieferant des Gemisches noch kein Pflichtiger für UFI ist, weil sein Gemisch nur für industriellen oder professionellen Gebrauch erstellt wird und der UFI-Code noch nicht bestimmt wurde (und auch die PCN-Notifikation noch nicht gemacht wurde)?

Dann hat der Pflichtige zwei Möglichkeiten.

Erstens, kann er den Hersteller des Gemisches bitten, dass er für die Bedürfnisse von PCN-Notifikation die 100 % Zusammensetzung seines Gemisches offen legt. Das ist laut ECHA die bevorzugte Option und entspricht am besten den Regeln.

Natürlich können Sie sich vorstellen, dass das nicht häufig die Entscheidung des Lieferanten sein wird, denn die 100 % Zusammensetzung eines Gemisches ist gewöhnlich ein Geschäftsgeheimnis.

Wenn der Pflichtige diese Information nicht erwerben kann, hat er noch eine andere Möglichkeit.

In seiner Anmeldung kann er diesen Rohstoff ohne UFI angeben (bekannte Stoffe im Gemisch sollen getrennt angegeben werden), er muss aber in diesem Fall den Sicherheitsdatenblatt diesen Stoffes beilegen sowie den Kontakt des Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes.

Solche Anmeldungen werden nur bis 2015 gelten. Dennoch haben aber die Inspekteure bei einer Inspektion das Recht auf die Einsicht in die Kommunikation zwischen dem Hersteller und dem Pflichtigen, aus welcher ersichtlich ist, dass der Pflichtige vom Hersteller vorher die 100 % Zusammenstellung des Gemisches einzuholen versuchte.

Diese andere Möglichkeit wurde in den neulich herausgegebenen Richtlinien, im Kapitel 5.3.3., bestimmt, und ist nur vorübergehend gültig. Das bedeutet, während der Zeit, als noch nicht alle Gemische auf dem Markt den UFI-Code und die PCN-Notifikation haben werden.

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Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com
UFI / PCN | 09. May 2019

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