Die Verkehrspolizei und Verkehrsinspekteure im Slovenia prüfen nach, ob die Ladung, die Ihre Fahrer befördern, gesichert gegen Bewegung ist.
Vor kurzem hat ein Fahrer, der gefährliche Güter in begrenzten Mengen transportiert hat (kleine Verpackungseinheiten), 800 EUR Strafe bezahlt. Gleichzeitig hat auch die Firma eine Strafe in der Höhe von 4.000 EUR bekommen.
Der Grund für die Strafe war eine, gegen Bewegung ungesicherte, Ladung.
Laut Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter ist es nämlich die Pflicht des Fahrers, dass er die Ladung gegen Bewegung sichert.
Diese muss während des Transports im Straßenverkehr auf dem Fahrzeug so aufgeladen, befestigt und gesichert sein, dass:
- sie keine Gefahr oder Hindernis für andere Verkehrsteilnehmer darstellt,
- sie kein Schaden auf der Straße und an den Objekten verursacht,
- sie die Umwelt nicht verschmutzt,
- sie die Stabilität des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt,
- sie nicht mehr Lärm verursacht, als es erlaubt ist,
- sie die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt,
- sie die Anlagen im Fahrzeug, die Kennzeichen und andere vorgeschriebene Markierungen verdeckt,
- sie nicht verschüttet wird oder vom Fahrzeug fällt.
Mehr Informationen finden Sie in den Anleitung zur sicheren Beladung und Befestigung der Ladung, die als Anhang der Ordnung über Beladung und Befestigung der Ladung im Straßenverkehr.
Wenn Sie zusätzliche Fragen haben, stehen Wir Ihnen gerne zur Verfügung.