Heute ECHA starte ein neues Portal, bei dem Unternehmen Informationen über potenziell gefährliche Mischungen bereitstellen können, die von Giftzentralen genutzt werden.
ECHAs Meldeportal für Giftzentralen ist ein sicheres Online-Verfahren, um Benachrichtigungen zentral zu verwalten – sie anzulegen, zu veröffentlichen und ihren Status aktuell zu halten. Es beruht auf dem harmonisierten Format, das die Informationsanforderungen der CLP-Verordnung umsetzt.
Das Portal ermöglicht es den Unternehmen, mehrere Mitgliedstaaten, in denen sie ihre Produkte auf den Markt bringen wollen, mit nur einer Einreichung zu benachrichtigen. Das reduziert den Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Unternehmen, die zuständige Stellen in EU-Mitgliedstaaten sowie EWR-Ländern über potenziell gefährliche Mischungen informieren müssen. ECHA verlangt für die Nutzung des Portals keine Gebühr, aber einige Mitgliedstaaten können Gebühren erheben, um ihre Kosten zu decken. Benachrichtigungen, die über das Portal eingereicht werden, sind gültig, sobald der betreffende Mitgliedstaat bereit ist, sie zu akzeptieren.
Weitere Verbesserungen der Nutzerschnittstelle und zusätzliche Funktionen werden in zukünftigen Versionen des Portals im Juli und November 2019 implementiert.
Hintergrun
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) müssen Unternehmen, die potenziell gefährliche Verbindungen auf den Markt bringen, den zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten Informationen über diese Mischungen zukommen lassen. Diese Informationen müssen für Stoffe, die für Endverbraucher bestimmt sind, ab dem 1. Januar 2020, für Stoffe, die für den professionellen Gebrauch bestimmt sind, ab 1. Januar 2021, und für Stoffe für die industrielle Verwendung ab 1. Januar 2024 in einem harmonisierten Format bereitgestellt werden. Die zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten geben diese Informationen den Giftzentralen zur Verfügung, damit diese in Notfällen schnell medizinisch beraten können.