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Das Datum, als das PCN- und UFI-System in Kraft treten werden, nähert sich und ECHA und die Chemikalienämter geben nur wenige Informationen; deswegen fragen unsere Kunden oft, wie sie sich am besten darauf vorbereiten können. In heutiger Publikation werden wir detailliert die häufigste Frage zu diesem Thema beantworten.

F: Der Lieferant der gefährlichen Gemische, die von mir für die Verbraucher bzw. für die allgemeine Verwendung herausgebracht werden, hat mich über die UFI-Codes auf den Etiketten der gelieferten Artikel benachrichtigt. Was muss ich tun?

A: Als erstes überprüfen Sie das Datum. Vor dem 1. Januar 2020 gelten die gesetzlichen Pflichte hinsichtlich der UFI-Codes und der PCN-Verfahren noch nicht. Die Artikel, die vor dem 1. Januar 2020 herausgebracht werden (die vor dem 1. Januar 2020 den Besitzer wechseln werden), können Sie ohne weiteres noch bis zum 1. Januar 2025 herausbringen. Sie müssen aber in das nationale Register eingeschrieben werden (z. B. müssen sie in Slowenien eine aussagekräftige Nummer haben). Die Pflichte hinsichtlich des UFI-Codes und des PCN-Verfahrens gelten nur für Artikel, die nach dem 1. Januar 2020 zum ersten Mal herausgebracht werden und noch keine aussagekräftige Nummer haben ODER sich nach dem 1. Januar 2020 ihre Formulierung ändern wird.

Ihre Pflichte hinsichtlich UFI und PCN hängen von Ihrer Stelle in der Lieferkette ab. Hier sind einige Beispiele:

  1. Wenn Sie nur der Verteiler des gefährlichen Gemisches sind – Sie bekommen also das Produkt von einem Lieferanten und es ohne jegliche Änderungen herausbringen – haben Sie keine Pflichten.

Bemerkung: das bedeutet aber nicht, dass man sich nicht auf UFI vorbereiten sollte.

Wegen der oben erwähnten Daten ist es wichtig, dass Ihr Lieferant Sie rechtzeitig über alle Änderungen in der Zusammensetzung Ihrer Produkte informiert.

Im Fall, dass Sie das Produkt nach 1. Januar 2020 herausbringen oder sich während dieser Zeit die Zusammensetzung geändert hat, müssen Sie die Lieferkette zurückverfolgen und nachprüfen, ob der Hersteller des Gemisches die PCN-Notifikation für dieses Produkt für alle Länder, wo Sie diese Produkte herausbringen, erledigt hat.

Die PCN-Notifikation ist eine gesetzliche Pflicht des Fromulierers des gefährlichen Gemisches und nicht Ihre, aber, wenn die PCN-Notifikation nicht gemacht wurde, können die Inspekteure bei der Überprüfung die Produkte aus dem Verkauf nehmen. Deswegen fragen Sie den Lieferanten, ob die PCN-Notifikation für alle Länder gemacht wurde, wo Sie die Gemische herausbringen.

Wenn nicht, oder es irgendwelche Störungen in der Kommunikation gab, können Sie im schlimmsten Fall die PCN-Notifikation selbst machen, wobei Sie sich auf die UFI-Nummer, die der Formulierer für das Produkt festgelegt hat, berufen können. Aber in diesem Fall verantworten Sie die Richtigkeit der Informationen in der Notifikation.

Wenn Sie vom Lieferanten die UFI-Codes schon bekommen haben, lassen Sie sie auf dem Etikett, denn sie werden bald Pflichtelemente des Etiketts.

  1. Wenn Sie das Produkt nicht nur verteilen, sondern auch umbenennen oder umpacken, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zu Verfügung.

Erste; Sie können den Formulierer über die Änderung des Namens benachrichtigen und ihn bitten, dass er für die Produkte in seinen PCN-Notifikationen Ihre Handelsnamen, Verpackungseinheiten und Mitgliedsstaaten, wo Sie sie herausbringen, hinzufügt. Auf dem Produkt lassen Sie den UFI-Code des Herstellers.

Zweite; wenn Sie das nicht tun wollen, müssen Sie eine eigene PCN-Notifikation durchführen. Dabei können Sie sich auf den UFI-Code, den der Formulierer festgelegt hat, berufen, aber die Richtigkeit der Informationen in der Notifikation verantworten Sie. Sie müssen auch auf die Änderungen des UFI-Codes aufmerksam sein, denn diese bedeuten, dass die Produktformulierung sich verändert hat – und dass Sie eine neue PCN-Notifikation machen müssen. Auf jedem Produkt muss auch der UFI-Code stehen – derselbe Code, mit dem Sie die PCN-Notifikation gemacht haben.

  1. Wenn Sie aber die Gemische brauchen, um eigene Produkte herzustellen, dann sind Sie gesetzlich gesehen ein Formulierer und sind verpflichtet, die PCN Notifikationen für eigene Produkte in allen EU-Mitgliedsstaaten, wo Ihre Produkte herausgebracht werden, auszuführen – kommunizieren Sie also mit Ihrem Kunden darüber, wo und wie Ihre Produkte verkauft werden.

Wie Sie sehen, werden Sie einige Arbeit und Kommunikation mit den Lieferanten brauchen, um den gesetzlichen Verpflichtungen zu genügen, die das neue Regime der Mitteilung der Daten über die gefährlichen Chemikalien mitbringt. Es ist immer noch nicht klar, wie die Abgabe der PCN-Dateien verlaufen wird, deswegen schlagen wir vor, dass Sie regelmäßig die Neuigkeiten, die wir zu diesem Thema auf unserem Blog veröffentlichen, verfolgen.

 

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com
UFI / PCN | 18. Apr 2019

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