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Häufig enthalten die Reinigungs- und Enteiserflüssigkeiten als Bestandteil Methylalkohol (CAS 67-56-1, EC 200-659-6), für das bald bestimmte Beschränkungen in Geltung treten werden.

Und zwar wird nach dem 9. 5. 2019 laut der REACH-Verordnung 1906/2007 (Anhang XVII) der Verkauf der Reinigungs- und Enteiserflüssigkeiten für die Windschutzscheiben, die 0,6 oder mehr Massenprozents von Methylalkohol enthalten, verboten. Die Beschränkung wird für die Produkte für allgemeine Benutzung gelten.

Wir empfehlen, dass Sie die Produkte, die Methylalkohol in der Konzentration 0,6 oder mehr Massenprozents enthalten, noch vor Mai 2019 zu verkaufen versuchen. Im Gegenfall werden Sie diese Artikel nicht mehr als Artikel für die allgemeine Benutzung verkaufen können.

Falls die erwähnten Artikel in Ihrem Bestand übrig bleiben, werden Sie sie aus dem Verkauf für allgemeine Benutzer zurückgezogen. Sie werden aber diese Artikel immer noch ohne Begrenzung an professionelle und industrielle Benutzer verkaufen können.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com.
SDB | 13. Feb 2019

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