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Heute teilen wir mit Ihnen eine interessente Nachricht, dass gestern auf dem ECHA-Portal veröffentlicht wurde.

In Zusammenarbeit mit den Zollbehörden haben Inspektoren begonnen, bei Importeuren und Herstellern die Compliance mit REACH-Registrierungspflichten zu überprüfen, als Teil eines EU-weiten Projekts des Forums für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung.

Die Inspektionen sind Teil des siebten koordinierten REACH-Durchsetzungsprojekts (REF-7) des Forums, das alle 31 EU- und EWR-Staaten betrifft; dabei wird die Zusammenarbeit mit den Zollbehörden bei der Kontrolle von Substanzen erwartet.

Das Projekt hat zum Ziel, die EU-weite Durchsetzung der Verpflichtungen von Importeuren und Herstellern zur Registrierung ihrer Substanzen sicherzustellen, zumal die letzte Registrierungsfrist 2018 abgelaufen ist.

Die Kontrollen betreffen importierte und hergestellte Substanzen in allen Tonnagebereichen, konzentrieren sich aber hauptsächlich auf Substanzen, die in Mengen von 1-100 Tonnen pro Jahr importiert oder hergestellt werden. Die Inspektionen umfassen auch eine Kontrolle von Teilen der Registrierungsakte und anderer Pflichten im Zusammenhang mit der Registrierung, zum Beispiel, ob das registrierende Unternehmen die Pflicht zur Aktualisierung der Registrierungsakte erfüllt.

Die Inspektoren in den Mitgliedsstaaten werden nachprüfen, ob Substanzen, die als Zwischenprodukte registriert sind, die Definition von Zwischenprodukten erfüllen und unter streng kontrollierten Bedingungen hergestellt und verwendet werden. Außerdem werden Substanzen überprüft, die als Monomere in Polymeren registriert sind.

Das ECHA-Forum hat die Vorbereitungen für das Projekt REF-7 Ende 2018 abgeschlossen. Die Inspektionsaktivitäten dauern über das ganze Jahr 2019 an. Ein Bericht über die Ergebnisse der Inspektionen wird im vierten Quartal 2020 vorgelegt.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com.
REACH | 10. Jan 2019

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