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Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat vor kurzem einige zusätzliche Informationen über das Thema PCN-Notifikationen veröffentlicht.

Bevor wir uns ansehen, was das für Sie (und für uns) bedeutet, noch einmal darüber, was die PCN-Notifikation überhaupt ist.

Es geht um ein Verfahren, wo die PCN-Datei erstellt wird, und unter anderem auch der UFI-Code und die Zusammensetzung des gefährlichen Gemisches in die Datenbank übertragen werden. In dieser Datenbank stehen die erwähnten Daten den Giftinformationszentren der EEA-Mitgliedstaaten zu Verfügung (also EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und Lichtenstein). So bekommt jeder Formulierung eines gefährlichen Gemisches eine einzelne UFI-Code, die für immer gilt.

Und jetzt zu den Neuigkeiten.

Erstens hat ECHA bestätigt, dass mit der Zeit das System so funktionieren wird, dass mit einer PCN-Datei, die über das PCN-Portal abgegeben wird, ohne zusätzliche Schritte die Notifikation in mehreren Ländern eingereicht wird.

Tatsache ist, dass bald die Gemische in allen EEA Länder, wo das Gemisch herausgebracht wird, notifiziert werden müssen, und zwar in der lokalen Landessprache. Der Plan ist, dass das System mit der Zeit (aber leider nicht von Anfang an) Mehrsprachigkeit unterstützt und automatisch die PCN-Dateien in verschiedene Sprachen der EEA-Mitgliedstaaten übersetzt.

Zweitens, die EEA-Mitgliedstaaten werden noch immer ihre eigene Notifikationssysteme benutzen können, die in einigen Fällen das Einreichen der Datei über das Echa OCN-Portal ersetzen werden, wobei die Bedingung erfüllt sein muss, dass diese Systeme die PCN-Dateien unterstützen und empfangen können.

Die verantwortlichen Dienste der EEA-Staaten werden also unter drei Möglichkeiten wählen können:

  • Die Benutzung des ECHA PCN-Portal – der Pflichtige muss die PCN-Datei vorbereiten und sie über das universelle PCN-Portal einreichen.
  • Die Benutzung des ECHA PCN-Portals oder die Benutzung des nationales Systems – der Pflichtige muss die PCN-Datei vorbereiten und sie entweder über das Echa PCN-Portal oder über das nationale System einreichen.
  • Die Benutzung des nationalen Systems – der Pflichtige muss die PCN-Datei vorbereiten und kann sie nur über das nationale System einreichen.

Was bedeutet das für Slowenien?

In Slowenien verlangt das System der Notifikation der gefährlichen Chemikalien andere Arten von Informationen als das PCN-Verfahren.

Deswegen werden bei uns sowohl das PCN-Verfahren als auch die Meldung ans Chemikalienamt über das ISK-System pflichtig sein. Über dieses System verzeichnet nämlich das Chemikalienamt Informationen über die Benutzung gefährlicher Chemikalien, die nicht nur mit den Daten der Giftinformationszentren verbunden sind.

Und was halten Sie von der vorgeschlagenen Regelung der PCN-Notifikation?

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com.
UFI / PCN | 17. Oct 2018

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