Falls ihr den ersten Teil übersehen haben, könnt ihr ihn hier lesen.
Heute laden wir euch an, den zweiten Teil des Artikels von Jakob Aahauge zu lesen. Das Artikel wurde zuerst auf dem ECHA-Portal im September veröffentlicht.
PCN-FORMAT
Zurzeit basieren die Notfall-Gesundheitsräte der Giftinformationszentren auf Informationen, die von der Industrie auf dem nationalen Niveau in verschiedenen Formaten übermittelt werden. Im Jahr 2017 wurde die CLP-Verordnung (Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Chemikalien) verändert mit dem Zweck, das Format für Informationen-Übermittlung auf dem ganzen EU-Gebiet zu harmonisieren. Die ECHA-Agentur hat das harmonisierte Format veröffentlicht, so das es für Meldungen auf dem gesamten EU-Gebiet benutzt wird und die nationalen Formats ersetzen wird.
NEUES PORTAL MIT BENUTZERFREUNDLICHER SCHNITTSTELLE
Die Europäische Chemikalienagentur entwickelt ein Portal für Meldungen an Giftinformationszentren (PCN), damit die Industriebeteiligten über einen einzelnen Eingangspunkt alle Meldungen vorbereiten und sicher übermitteln werden.
Das Portal geht voraussichtlich im Jahr 2019 in den Betrieb. Es werden verschiedene Weisen zur Vorbereitung und Übermittlung der Meldungen zu Verfügung stehen, darunter auch ein Online-Guide, der sie durch die Vorbereitung der Meldungen leitet. Ebenso wird es auch Möglichkeiten für Meldung größerer Mengen der Gemische für größere Firmen im Rahmen der Integration unter Systemen geben. Einer der Hauptziele dieses Portals ist die Herstellung der benutzerfreundlichen Schnittstelle.
SIE KÖNNEN SCHON JETZT MIT DER INFORMATIONEN-VORBEREITUNG UND VERMITTLUNG ANFANGEN
Die Zeitfristen für das Vermitteln von Informationen im neu harmonisierten Format sind:
- 1. Januar 2020 für Gemische für Verbraucherbenutzung;
- 1. Januar 2021 für Gemische für professionelle Benutzung und
- 1. Januar 2024 für Gemische für industrielle Benutzung.
Diese Fristen scheinen vielleicht noch entfernt zu sein, aber es ist nie zu früh, mit den Vorbereitungen zu beginnen.
Ihr könnt schon jetzt mit der Identifizierung der Gemische, die angemeldet werden müssen und für die die Beilage VIII der CLP-Verordnung gilt, zu anfangen. Sind sie für Verbraucherbenutzung, professionelle oder industrielle Benutzung bestimmt? So wisst euch, welche Frist für euch gilt. Wenn die Gemische nur für industrielle Benutzung bestimmt sind, können weniger Informationen gemeldet werden, aber nur, wenn es eine Kontaktnummer für schnellen Zugriff zu Informationen im Notfall gibt.
HAUPTEIGENSCHAFTEN DES PORTALS
- Benutzerfreundliche Schnittstelle.
- Mehrsprachig – die Informationen können in eurer eigenen Sprache gemeldet werden.
- Unterstützt automatisch das Vermitteln der Informationen auf mehreren Märkten.
- Leitung und einfache Schritt-für-Schritt Anleitungen durch den ganzen Prozess.
- Die Verwaltung Ihrer Daten ist sicher und harmonisiert mit anderen Systemen der Europäischen Chemikalienagentur.
- Die Benutzung von ECHA-Portal ist kostenlos, obwohl einige Mitgliedsstaaten bestimmte Kosten auf dem nationalen Niveau berechnen können.