Stellen Sie sich folgende Situation vor.
Ein Kind findet eine gefährliche Chemikalie und nimmt sie ein. Die Eltern bringen das Kind sofort zum Arzt und zeigen ihm die Verpackung der Chemikalie, die ihr Kind eingenommen hat. Der Arzt versucht von der Etikette Informationen über gefährliche Stoffe, die diese Chemikalie enthält, zu entschlüsseln, damit er entscheiden kann, wie er das Kind behandeln soll.
Und hier kommt alles zum Halt.
Die Etikette beinhaltet nämlich nicht alle nötigen Informationen für sichere und effektive Behandlung. Deshalb beginnt das Suchen nach dem passenden Sicherheitsdatenblatt (im Weiteren SDB). Als man ihn bekommt, gibt es zwei mögliche Szenarien.
Erstens, im Idealfall, verläuft alles so, wie man es wünscht.
Der Handelsname und der Inhalt auf der Etikette der Chemikalie stimmen mit dem Handelsnamen auf dem SDB zu. Der Handelsname ist gleich, wie der Handelsname im slowenischen ISK-System (Informationssystem für Chemikalien), wo diese Chemikalie angemeldet wurde. In solchem Fall weiß der Arzt oder Toxikologe gleich, mit welcher Chemikalie er es zu tun hat.
Es stimmt zwar, dass im SDB nicht die 100 % Zusammensetzung angeführt ist, gefährliche Stoffe werden aber angeführt. So kann der Arzt aus dem Dokument die LD-Werte („lethal dose“ bzw. tödliche Dosis) erlesen, was ihm eine Gefährdungsbeurteilung (welche Menge des gefährlichen Stoffes ist schädlich oder sogar tödlich für einen Menschen) ermöglicht. Diese Gefährdungsbeurteilung stellt dann eine Grundlage für geeignete Behandlung vor.
Und wenn nicht alles nach Plan läuft (was im realen Leben oft der Fall ist)?
Angenommen, dass die Angaben auf der Etikette sich von denen auf dem SDB unterscheiden. Oder, dass der Name auf der Etikette sich von dem auf dem SDB unterscheidet. Unter welchem Namen soll man jetzt im Informations-System suchen und was zu tun ist, wenn keiner der Namen im System angeführt ist?
In solchem Fall sind der Informationsfluss und Zugänglichkeit der richtigen Informationen nicht gewährleistet. Im Moment löst das slowenische ISK-System für Datenaustausch das nur in oben beschriebenem Idealfall. Leider kommt ein solches Szenarium in der Praxis nur selten vor. Und selbst dann braucht man viel Fachkenntnisse und noch mehr Zeit für Gefährdungsbeurteilung und Behandlung.
Deshalb wurde in der CLP-Verordnung der UFI-Code (mehr darüber können Sie in diesem Beitrag nachlesen) eingeleitet, der die erwähnten Einschränkungen überwindet. So wird einer der Pflichtelemente der Etikette außer dem Handelsnamen auch der UFI-Code sein.
Mit dem UFI-Code ermöglicht man dem Fachpersonal (wie Ärzte oder Toxikologen) den sofortigen Zutritt zu richtigen Informationen. Damit ist die sofortige und geeignete Ärztehilfe in Notfällen gewährleistet.
Schauen wir mal, was der UFI-Code in der Situation vom Anfang dieses Beitrags bedeuten könnte.
Der Arzt würde dem zuständigen Giftinformationszentrum den UFI-Code auf der Verpackung übermitteln. Das Giftinformationszentrum würde zur PCN-Datenbank (Poison Centre Notification – Meldung an Giftinformationszentren) zugreifen und auf diese Weise schnell die nötigen Informationen für schnelles Handeln bekommen. Damit ist schneller Durchfluss von richtigen Informationen und schnelle Handlung in kritischen Momenten gewährleistet.