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Der UFI-Code selbst ist wertlos. Für den konkreten UFI-Code muss man die PCN einreichen.

Die PCN (Poison Centre Notification – Meldung an Giftinformationszentren) ist ein Notifikationsverfahren, mit dem eine Firma Informationen über gefährliche Gemische in die einheitliche europäische Datenbank der Giftinformationszentren meldet.

Das ist eigentlich nichts Neues.

Schon heute müssen nämlich die Gesellschaften, die gefährliche Chemikalien ins Slowenien einführen, diese Chemikalien beim zuständigen Amt anmelden. In Slowenien ist das das Chemikalienamt der Republik Slowenien. Die Anmeldung wird über ISK – Informationssystem für Chemikalien gemacht.  Der Anmeldung soll auch das Sicherheitsdatenblatt beigelegt werden (im Weiteren SDB). Das SBD wird in die Datenbank, zu der das Chemikalienamt der Republik Slowenien bzw. der slowenische Giftinformationszentrum  zugreift, eingetragen.

Die eigentliche Absicht der Chemikalienanmeldung im ISK-System ist also das Schützen der Menschen und der Gesundheit. Das ist schon jetzt die Aufgabe der Giftinformationszentren und es wird auch so bleiben.

Bestimmte EU-Mitgliedsstaaten haben ihre Informationszentren schon errichtet, andere befinden sich im Prozess der Errichtung. Mit dem PCN-Notifikationsverfahren wird eine einheitliche europäische Datenbank geschaffen, in der die Giftinformationszentren in Europa detaillierte Informationen (einschließlich Zusammensetzung) über gefährliche Chemikalien auf dem Markt finden.

Im Fall einer Vergiftung mit gefährlicher Chemikalie können diese Zentren aufgrund des UFI-Codes schnell genaue Informationen über Inhaltsstoffe bekommen und angemessene Entscheidung über die Behandlung des Vergifteten treffen. In solchen Fällen kann Geschwindigkeit auch Leben retten.

Wie man aus dem Geschriebenen sieht, übertragen die UFI-Codes und das PCN-Notifikationsverfahren die meiste Verantwortung auf die Formulierer und Importeure des Gemisches. Andererseits tragen aber auch die Firmen, die die Gemische umbenennen und umpacken die Verantwortung.

Es ist jedoch ratsam, dass sich auch die Händler mit den beiden Begriffen bekannt machen, denn in bestimmten Staaten wird man die Formulierer bzw. Hersteller über die Notifikationspflicht für das Gemisch in den Staaten, wo es verkauft wird, informieren müssen.

Also genug für heute.

Wenn sie den ersten Beitrag zum Thema UFI-Code verpasst haben, können sie es hier nachlesen.

Nächstes Mal schreibe ich darüber, wieso das System zurzeit keine wirksamen Handlungen ermöglicht und wieso es überhaupt Sinn macht, auf den UFI-Code und PCN-Meldung über zu gehen.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com.
UFI / PCN | 25. Sep 2018

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