Bestellen Sie Ihr persönliches Angebot zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.

Heute beginnt eine Serie kurzer Beiträge über die Neuigkeit, die stufenweise in Kraft treten wird, für Chemikalien, die für Endverbraucher bestimmt sind, jedoch schon am 1. Januar 2020.

Es geht um eine Neuigkeit bei der Kennzeichnung gefährlicher Stoffe.

Wir verfolgen schon heute das Geschehen auf diesem Gebiet und deswegen haben wir entschieden, dass wir schon heute euch über alles informieren, was für euch und euer Geschäft wichtig ist.

Was ist also diese Neuigkeit und was bedeutet sie?

UFI (Englisch für Unique Formula Identifier oder auf Deutsch Unikat-Identifikator der Formulierung) ist einfach gesagt ein 16-stelliger Code. Er wird auf den Etiketten der Produkte stehen, die als gefährliche Gemische eingestuft sind.

In dem gesamten Prozess sind die Importeure und Hersteller des Gemisches, die das Gemisch in einem der EU-Staate herausbringen, verwickelt. Auch Gesellschaften, die das Gemisch nicht selbst herstellen, es aber umpacken bzw. umbenennen, sind im Prozess teilweise verwickelt.

Eine Gesellschaft wird den UFI-Code mit ihrer Steuernummer formulieren. Im Verfahren der Notifikation werden genaue Informationen über die Zusammensetzung und die Gefahren der Chemikalie (des Gemisches) auf diese Nummer gebunden.

Der UFI für gefährliche Gemische wird auf der Etikette stehen müssen. Dabei gilt:

  • UFI wird obligatorisch sein für gefährliche Gemische, die als gesundheitsschädlich eingestuft sind (H3XX).
  • UFI wird obligatorisch sein auch für gefährliche Gemische mit physikalische Gefahren (H2XX).
  • UFI wird nicht obligatorisch sein für Gemische, die nur als umweltschädlich eingestuft sind (H4XX).

So. Das Eis ist gebrochen.

Wenn sie jetzt noch nicht wissen, wohin der UFI-Code passt, macht nichts. Wir werden euch regelmäßig darüber informieren und langsam wird die Geschichte ihren Sinn bekommen.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com.
UFI / PCN | 24. Sep 2018

  • Alle
  • Sicherheitsdatenblätter
  • UFI / PCN
  • ADR
  • Biozide
  • REACH
  • Andere

Zurück zu posten

BENS Insider

Wie können Sie unsere Erfahrungen zu Ihren Gunsten verwandeln - kostenlose professionelle Materialien helfen Ihnen bei der Implementierung von Best Practices ohne Ärger

X
To spletno mesto uporablja piškotke za namen izboljšave delovanja spletnega mesta. Več informacij najdete v naših pravilih o rabi piškotkov.