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Wie wichtig die Details bei ADR Transporten sind, zeigt folgende Geschichte.

Ein Unternehmen transportierte Ware - gefährlich und ungefährlich laut ADR - in einem Lastkraftwagen, den man nur hinten öffnen kann. Eine seitliche Prüfung des Lastwagens war also nicht möglich.

Die Fracht wurde deshalb, um den zur Verfügung stehenden Platz auszunutzen, immer bis zur letzten Ecke beladen. Vorne, bei der Tür des Lastwagens, wurde die gefährliche Ware und hinten die ungefährliche Ware verladen. Die Fracht wurde vor Verrücken geschützt, was richtig ist.

Doch leider war somit nicht sichtbar, was sich hinten befand. Und diese Kleinigkeit war verhängnisvoll.

Der Fahrer wurde während des Transports von der Verkehrspolizei angehalten. Sie wollten das Transportgut prüfen.

Doch da man das Fahrzeug nur hinten öffnen konnte und auch auf diese Weise beladen wurde, konnte keine ganzheitliche Prüfung des Transportguts vorgenommen werden.

Die Prüfung des Lieferscheins ergab, dass ADR gefährliche Ware transportierte. Deshalb verlangte die zuständige Verkehrspolizei die Fracht abzuladen.

Dies konnte der Fahrer natürlich nicht tun, da er vor Ort keinen Gabelstapler hatte. Deshalb wurde er von der Verkehrspolizei zu einem naheliegenden Ort geleitet, wo er die Fracht abladen konnte.

Die geschätzten Kosten, laut den Berechnungen des Direktors, der uns diese Geschichte anvertraute, betrugen 1.500 €.

Dies schließt die Zeit, die für die Fahrt zum Ort, an dem die Abladung der Fracht möglich war, mit ein, als auch die Gabelstaplerkosten und die tatsächliche Überprüfung des Lastwagens.

Wie könnte das Unternehmen dieses Szenarium umgehen?

Der Fahrer hätte sofort den Lieferschien zeigen sollen.

Zweitens, das Beladen des Fahrzeugs kann in solchen Fällen entscheidend sein. Am richtigsten wäre es die gefährlichen Güter vorne zu verladen, das ungefährliche hinten. Natürlich kann dies nur dann gewährleistet werden, wenn es sich um einen Empfänger des gefährlichen Guts handelt.

Nach unseren Erfahrungen interessiert die Verkehrspolizei hauptsächlich gefährliche Güter. Und in den meisten Fällen wird die Überprüfung damit auch beendet. Natürlich kann auch eine ganzheitliche Prüfung durchgeführt werden. Doch die ist in der Praxis nicht üblich.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com
ADR | 26. Sep 2017

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