Das Sicherheitsdatenblatt ist der Personalausweis einer Chemikalie.
Das bedeutet, dass Sie in einem Sicherheitsdatenblatt alle Informationen im Zusammenhang mit der Chemikalie finden können: von den grundlegenden Angaben zur Chemikalie (Name, Chiffre, Lieferant), der chemischen Zusammensetzung, den Gefahren bis hin zu detaillierten toxikologischen und ökotoxikologischen Informationen.
Das Sicherheitsdatenblatt ist für professionelle Anwender von Chemikalien vorgesehen, die sich mit den Gefahren einer Chemikalie und den Sicherheitsmaßnahmen für einen sicheren Umgang mit diesen Chemikalien vertraut machen müssen.
Es ist die Pflicht eines jeden Lieferanten gefährlicher Chemikalien, seinen Kunden kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt für die jeweilige gefährliche Chemikalie auszuhändigen.
Ausnahme sind nur Verbraucher (natürliche Personen).
Ein Verbraucher, der in einem Geschäft eine gefährliche Chemikalie für den Eigenbedarf erwirbt, hat keinen Anspruch auf ein Sicherheitsdatenblatt. In diesem Fall genügen die Angaben auf dem Etikett der Chemikalie, damit sich der Verbraucher mit den Gefahren sowie den Maßnahmen für eine sichere Anwendung vertraut machen kann.
Daraus geht hervor, dass das Sicherheitsdatenblatt und sein Inhalt nicht vertraulich sind.
Wie geht man also mit Sicherheitsdatenblättern um?
Einige Unternehmen entscheiden sich für ein „geschlossenes System“ und senden die Sicherheitsdatenblätter nur an Kunden, andere veröffentlichen ihre Sicherheitsdatenblätter frei im Internet (sog. „offenes System“).
Der Vorteil einer freien Veröffentlichung von Sicherheitsdatenblättern im Internet ist, dass sich Kunden, Partner oder Vertriebsdienstleister die Sicherheitsdatenblätter Ihrer Produkte selbst herunterladen oder ansehen können – überall und jederzeit.
Das ist insbesondere für Vertriebsdienstleister oder Kunden nützlich, die nicht immer Zugriff auf ihren Computer haben, aber über ein Mobiltelefon mit Internetzugang verfügen.
Ein zusätzlicher Vorteil liegt darin, dass die Kunden Ihre Produkte vor einem tatsächlichen Kauf genau studieren können.
Der Nachteil ist natürlich, dass die Sicherheitsdatenblätter für jeden zugänglich sind (z. B. auch für Ihre Konkurrenz). So haben Sie keine Kontrolle darüber, wer auf sie zugreift.
Bei einem geschlossenen System ist es genau umgekehrt: Sie haben die Kontrolle, aber die Kunden können sich nicht selbst helfen. In diesem Fall haben Sie die Arbeit mit der Zustellung der Sicherheitsdatenblätter.
Die größten Unternehmen in der chemischen Industrie wenden in der Regel ein geschlossenes System an, ihre Vorgänge und Informationssysteme sind jedoch so ausgelegt, dass sie bei jeder Bestellung dem Kunden die Sicherheitsdatenblätter automatisch per E-Mail zusenden.
Wie auch immer, Sie dürfen einem professionellen Kunden unter keinen Umständen die Herausgabe eines Sicherheitsdatenblatts verweigern. Anders ausgedrückt: Wenn jemand in den Besitz des Sicherheitsdatenblattes eines Produktes gelangen möchte, muss er zumindest die kleinste Menge dieses Produktes kaufen oder eine Probe bestellen.
Die Entscheidung für die eine oder die andere Möglichkeit hängt allein von Ihren Interessen ab. Sie müssen nur darauf achten, dass Sie dem Kunden tatsächlich das Sicherheitsdatenblatt für die gekaufte Chemikalie aushändigen/zustellen!
Aber Vorsicht. Artikel 31 (8) der REACH-Verordnung 1907/2006 sagt Folgendes: „Das Sicherheitsdatenblatt wird auf Papier oder elektronisch kostenlos zur Verfügung gestellt, und zwar spätestens an dem Tag, an dem der Stoff oder das Gemisch erstmals geliefert wird.“
Die Bedeutung des Begriffs „wird zur Verfügung gestellt“ wird in den Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern genauer erklärt, wo es heißt: „Dabei ist zu beachten, dass der Wortlaut „wird zur Verfügung gestellt“ hier als positive Pflicht für den Lieferanten zu verstehen ist, das SDB (und alle erforderlichen Aktualisierungen) tatsächlich zu liefern und nicht nur passiv zur Verfügung zu halten, beispielsweise auf dem Internet, oder reaktiv durch Lieferung auf Anfrage.“
Die Veröffentlichung eines Sicherheitsdatenblattes auf einer Internetseite gilt daher nicht als Erfüllung der Pflicht hinsichtlich seiner „Zur-Verfügung-Stellung“. Auch das Versenden einer E-Mail mit einem Link auf eine allgemeine Internetseite, auf der man das Sicherheitsdatenblatt (bzw. die neueste Aktualisierung des Sicherheitsdatenblattes) suchen und von der Seite herunterladen muss, ist nicht akzeptabel.
Die Bereitstellung eines Sicherheitsdatenblattes – ungeachtet dessen, ob Sie sich für ein offenes oder ein geschlossenes System entscheiden – bedeutet also, dass Sie dem Kunden das konkrete Sicherheitsdatenblatt physisch übergeben oder per E-Mail senden müssen, und zwar in einer solchen Form, dass er es öffnen kann.
Und dabei können wir Ihnen helfen.