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Die Antwort findet sich in den Richtlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB): „In jedem Fall sind für den Inhalt eines Sicherheitsdatenblattes die Lieferanten der Stoffe oder Gemische verantwortlich, für die ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich ist, auch wenn sie es möglicherweise nicht selbst erstellt haben.“

Eine scheinbar einfache Definition, deren Fallen offensichtlich werden, wenn man sich konkrete Beispiele ansieht.

Zuvor möchten wir jedoch noch klären, wer ein Lieferant ist.

Ein Lieferant ist, einfach ausgedrückt, jeder in der Lieferkette. So ist Ihr Lieferant Ihnen gegenüber verantwortlich. Und Sie sind in der Folge demjenigen gegenüber verantwortlich, dem Sie einen Stoff oder ein Gemisch verkauft haben. Derjenige, der einen Stoff oder ein Gemisch liefert, ist also für den Inhalt des SDB verantwortlich.

Das bedeutet, dass er auch dann verantwortlich ist, wenn er selbst das SDB nicht vorbereitet oder erstellt hat (zum Beispiel eine direkte Übersetzung des Originals). Das grundlegende Prinzip kautet, wenn Sie ein SDB aus der Hand geben, sind Sie verantwortlich für das, was darin steht.

Daher müssen Sie wissen (oder sich danach erkundigen), was Sie aus der Hand geben. Dabei treffe ich regelmäßig auf zwei Arten von Fällen.

Erstens, eine direkte Übersetzung des Originals, das Ihnen ein Lieferant geschickt hat. Bei der Übersetzung waren Sie sehr aufmerksam und haben sie bestmöglich angefertigt. Daher sollte ein solches SDB Ihrer Meinung nach den Vorschriften entsprechen.

Und zweitens, dass Sie zugeben, das SDB selbst übersetzt zu haben, aber dennoch sei Ihr Lieferant verantwortlich. Der Satz, der für diese Feststellung charakteristisch ist, lautet: „Ich habe nur die Angaben abgeschrieben, die schon in den Dokumenten standen.“

In beiden Fällen wird die Verantwortung auf den Lieferanten abgewälzt. Aber entbindet Sie das von Ihrer Verantwortung?

Die einfache Antwort lautet „Nein“, da die Gesetzgebung von Ihnen verlangt, zu wissen, was Sie weitergegeben haben. Das bedeutet auch, dass Sie den Inhalt des SDB kennen und vertreten können.

Der Teil, der sich auf die Verantwortung bezieht, findet sich im zweiten Teil der Richtlinie und lautet: „In solchen Fällen sind die Angaben, die ihre Lieferanten gemacht haben, zweifellos eine nützliche und geeignete Quelle für die Informationen, die Sie bei der Erstellung Ihrer eigenen Sicherheitsdatenblätter verwenden.“

Der entscheidende Teil, der oft übersehen wird, ist, dass es sich nur um eine nützliche und geeignete Quelle von Informationen handelt. Nicht mehr.

Wenn Sie also ein SDB übersetzt haben. sind noch immer Sie für den Inhalt verantwortlich. Es besteht die große Gefahr, dass Sie mit der Übersetzung ungewollt auch Fehler in Ihr SDB hineingebracht haben, die vielleicht schon im vorhergehenden SDB bestanden.

Im Grunde müsste man also jedes SDB inhaltlich überprüfen/durchsehen und um eventuelle Erklärungen die gesamte Lieferklette entlang bitten, bevor man es aus der Hand gibt. Und das deshalb, weil der Inhalt eines SDB nur eine Informationsquelle ist. Und es ist Ihre Pflicht, es zu überprüfen.

Falls ein Fehler gefunden wird, muss er berichtigt werden. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie alles getan haben, was das Gesetz von Ihnen verlangt.

Wenn Sie Hilfe benötigen oder Ihnen chronisch die Zeit für ein solches Unterfangen fehlt, lohnt es sich über die Dienste von ChemiusExpert nachzudenken.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com
SDB | 06. Sep 2017

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