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Alleinvertreter

Die Verfahren gemäß der REACH-Verordnung können nur Firmen mit Firmensitz innerhalb
EU ausführen. Auf der anderen Seite bedeutet das, dass Firmen mit deren Firmensitz
außerhalb EU die vorgeschriebenen Verfahren – z.B. Vorregistrierung oder
Registrierung, nicht selber ausführen können.

Für den freien Export in die EU stehen
zwei Möglichkeiten zur Verfügung

  • 1

    Alle Ihre Pflichten nach REACH
    können Sie Ihren
    Importeuren überlassen

    In solchem Fall muss jeder Importeur in der EU für sich den Stoff (vor)registrieren, den er importieren will und selber auch die Kosten dafür tragen. Ein solcher Importeur wird so der Inhaber der Registrierung und kann so den Stoff von jedem beliebigen Hersteller außerhalb EU kaufen. Anders gesagt, ein solcher Importeur kann jederzeit den Hersteller wechseln.

  • 2

    Ernennen Sie den Alleinvertreter

    der in Ihrem Namen als Hersteller die Stoffe, die Sie produzieren, (vor)registriert. Auf diese Weise deckt Ihr Vertreter mit der Registrierung alle Importeure in EU. So brauchen die Importeure den Stoff nicht (vor) zu registrieren. So kann der einzelne Importeur die Lieferanten nicht frei wechseln (zumindest, wenn die keine geregelten Unterlagen haben, oder aber, er sorgt selber dafür).

Die Europäische Union ist ein ziemlich großer Markt, deshalb raten wir Ihnen, dass Sie
Nichts dem Zufall überlassen. Wir empfehlen, dass Sie selbst die Kontrolle oüber die
Tätigkeiten behalten, von denen Ihr Schicksal auf dem europäischen Markt abhängt.


Vorteile der Bestimmung des Alleinvertreters

Den Herstellern außerhalb EU ermöglichen wir, dass sie so ganz die Kontrolle beibehalten und mit minimalen Ausgaben alles nötige für den freien Verkauf Ihrer Chemikalien auf dem europäischen Markt regeln.

In solchem Fall können Sie uns, als den Alleinvertreter, bevollmächtigen, dass wir in unserem Namen und für Ihr Konto alle nötigen Vorgänge, gefordert von REACH-Verordnung, regeln. Anders gesagt, auf diese Weise versichern Sie sich mit unserer Unterstützung die gleichen Rechte, als die europäischen Firmen. So bekommen Sie den gleichen Status, als die europäischen Hersteller.

Der Inhaber der Registrierung ist damit Ihre Firma, die auch alle Ausgaben bezahlt. Wir, als der Alleinvertreter, leisten Ihnen nur »Handlangerdienste«.

Geregelte Unterlagen versichern Ihnen Überlegenheit

Die europäischen Importeure sind sich dessen bewusst, dass sie mit dem Import der Chemikalien, die die REACH-Förderungen nicht erfüllen, alle Pflichten übernehmen. Deswegen kaufen die meisten Importeure viel lieber Chemikalien von Firmen, die für REACH gesorgt haben. Solche Firmen sind damit allen anderen überlegen.

Mit unserer Leistung – Alleinvertreter – ermöglichen wir Ihnen, als einer Firma mit Firmensitz außerhalb EU, dass Sie sich mit einem Zug alles nötige für ungestörten Verkauf der Chemikalien auf dem europäischen Markt regeln:

  • gemäß REACH sichern Sie sich so einen ähnlichen Status, als die anderen europäischen Hersteller oder Importeure,
  • Sie bekommen einen Partner mit langjährigen Erfahrungen mit REACH.

Rufen Sie +386 41 979 800 und sprechen Sie mit uns.
Wir helfen Ihnen dabei, eine Lösung für Sie zu finden.

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