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Häufig gestellte Fragen



  • Chemische Unterlagen
  • Detergenzien

Welche Chemikalien werden als gefährlich eingestuft?

Gefährliche Chemikalien sind Stoffe oder Gemische, die mindestens eine gefährliche Eigenschaft haben. Auf die Art der Gefahr weisen die Gefahrensätze/H-Sätze (Hazard statements) hin.


Im Hinblick auf die Art der Gefahr werden gefährliche Chemikalien in folgende Kategorien eingeordnet:
1. PHYSIKALISCHE GEFAHREN:
  • Sprengstoffe
  • Entzündliche Gase
  • Sprays
  • Oxidative Gase
  • Gase unter Druck
  • Entzündliche Flüssigkeiten
  • Entzündliche Feststoffe
  • Selbstreaktive Stoffe/Gemische
  • Pyrophore Flüssigkeiten
  • Pyrophore Feststoffe
  • Selbstentzündende Stoffe/Gemische
  • Stoffe/Gemische, die bei Wasserkontakt entzündliche Gase freisetzen
  • Oxidative Flüssigkeiten
  • Oxidative Feststoffe
  • Organische Peroxide
  • Ätzend für Metalle

2. GESUNDHEITSRISIKEN:
  • Akute Toxizität
  • Ätzend für die Haut / Hautreizung
  • Schwere Augenschäden / Augenreizung
  • Überempfindlichkeit der Atemwege und der Haut
  • Keimzellenmutagenität
  • Karzinogenität
  • Reproduktionstoxizität
  • Spezifische Toxizität für Zielorgane – einmalige Exposition (STOT SE)
  • Spezifische Toxizität für Zielorgane – wiederholte Exposition (STOT RE)
  • Gefahr beim Einatmen

3. UMWELTRISIKEN:
  • Akute Toxizität für die Wasserumwelt
  • Chronische Toxizität für die Wasserumwelt
  • Gefährdet die Ozonschicht

Wie erkennt man eine gefährliche Chemikalie?

Ob eine Chemikalie gefährlich ist oder nicht, kann man auf mehrere Arten feststellen:

  • anhand des Etiketts auf der Verpackung und/oder
  • anhand des Sicherheitsdatenblatts.

Wenn auf dem Etikett mindestens ein H-Satz oder ein Gefahrenpiktogramm angegeben ist, ist das Produkt als gefährlich eingestuft

Auf dem Sicherheitsdatenblatt sind die Gefahrenangaben in Abschnitt 2.1 aufgeführt. Gefährliche Chemikalien sind solche, bei denen auf dem Etikett (auf der Verpackung) mindestens eine Piktogramm angegeben ist. Wenn kein Piktogramm vorhanden ist, kann eine gefährliche Chemikalie anhand von Hinweisen oder den besser bekannten „H-Sätzen“ identifiziert werden. Diese müssen sich auf jeder Verpackungseinheit befinden. Nach der CLP-Verordnung können neben den H-Sätzen für die Gefahrenkennzeichnung auch spezifische EUH-Sätze verwendet werden.

Was ist das Sicherheitsdatenblatt?

Beim Verkehr mit Chemikalien ist ein Sicherheitsdatenblatt eine unverzichtbare Informationsquelle. Das Sicherheitsdatenblatt ist der Personalausweis einer Chemikalie. Es stellt eine wichtige Information für Personen dar, die mit einer gefährlichen Chemikalie in Kontakt kommen, und für Gesundheitspersonal, das eine Person versorgt, bei der es wegen der schädlichen Wirkungen von Gefahrstoffen zu gefährlichen gesundheitlichen Zuständen gekommen ist.

Für welche Produkte muss ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden?

Ein Sicherheitsdatenblatt muss für alle Chemikalien erstellt werden, die als gefährlich eingestuft sind.

Der Lieferant des Stoffs oder Gemischs muss dem Empfänger des Stoffs oder Gemischs ein Sicherheitsdatenblatt zukommen lassen, das gemäß Anhang II der REACH-Verordnung ausgefüllt ist, wenn:
  • der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einordnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllt oder
  • der Stoff beständig ist, sich in Organismen anreichert und giftig oder sehr beständig ist und sich sehr leicht in Organismen anreichert gemäß den Kriterien aus Anhang XIII; oder
  • der Stoff aus anderen Gründen als jenen aus Punkt (a) und (b) in einer Liste erfasst ist, die gemäß Artikel 59 (1) der REACH-Verordnung erstellt wurde.

Der Empfänger kann vom Lieferanten aber auch dann ein Sicherheitsdatenblatt verlangen, wenn ein Gemisch die Kriterien für die Einordnung als gefährlich gemäß den Titeln I und II der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllt, aber Folgendes enthält:
  • in einzelnen Konzentrationen von ≥ 1 Massen% für Nicht-Gas-Gemische und ≥ 0,2 Vol.% für Gasgemische mindestens einen Stoff, der gefährlich für die Gesundheit von Menschen oder die Umwelt ist, oder
  • in einzelnen Konzentrationen von ≥ 0,1 Massen% für Nicht-Gas-Gemische mindestens einen Stoff mit einer Karzinogenität der Kategorie 2, einer Reproduktionstoxizität der Kategorie 1A, 1B und 2, der eine Überempfindlichkeit der Haut der Kategorie 1 hervorruft, der eine Überempfindlichkeit der Atemwege der Kategorie 1 hervorruft oder Auswirkungen auf das Stillen oder über das Stillen hat oder beständig ist, sich in Organismen anreichern kann und giftig ist (PBT) gemäß den Kriterien aus Anhang XIII oder sehr beständig und sich sehr leicht in Organismen anreichert mit den Kriterien aus Anhang XIII oder aus anderen Gründen als jenen aus Punkt (a) in einer Liste erfasst ist, die gemäß Artikel 59(1) erstellt wurde, oder
  • einen Stoff, für den Expositionseinschränkungen am Arbeitsplatz auf Gemeinschaftsebene bestehen.

Der Lieferant des muss in diesem Fall auf Aufforderung des Empfängers diesem ein Sicherheitsdatenblatt zukommen lassen, das gemäß Anhang II der REACH-Verordnung ausgefüllt ist.

Ein Sicherheitsdatenblatt muss nicht bereitgestellt werden, wenn gefährliche Stoffe oder Gemische, die für die Öffentlichkeit angeboten oder verkauft werden, mit ausreichenden Informationen ausgestattet sind (z.B. einem Etikett), die dem Benutzer das Ergreifen aller erforderlichen Maßnahmen bezüglich des Schutzes der menschlichen Gesundheit, der Sicherheit und der Umwelt ermöglichen, außer wenn es ein weiterer Benutzer oder Vertriebsdienstleister verlangt.

In welcher Sprache muss ein Sicherheitsdatenblatt verfasst sein?

Ein Sicherheitsdatenblatt muss in der Amtssprache des Staates zur Verfügung stehen, in dem die gefährliche Chemikalie in Verkehr gebracht wird.

Übersetzungen von Sicherheitsdatenblättern für gefährliche Chemikalien sind nicht verpflichtend, aber zu empfehlen. Die meisten EU-Staaten verlangen von den Unternehmen Sicherheitsdatenblätter in lokaler Sprache, ungeachtet der Gefahr. Außerdem sind Übersetzungen von Sicherheitsdatenblättern bei den meisten Ausschreibungen Pflicht.

Was sind die Ursachen für Änderungen von Sicherheitsdatenblättern?

Erfahrungen zeigen, dass ein gutes Sicherheitsdatenblatt nicht älter als zwei Jahre ist. Ein Sicherheitsdatenblatt muss regelmäßig überarbeitet bzw. geändert und ergänzt werden.

Ursachen für Änderungen von Sicherheitsdatenblättern können sein:

  • Änderungen in der Gesetzgebung, die den Inhalt und die Form des Sicherheitsdatenblatts bestimmt,
  • Änderungen der Rezeptur (neue Zusammensetzung), was eine Änderung der Einordnung des Produkts bedeuten kann,
  • Änderungen der Einordnung einzelner Stoffe im Produkt, was eine Änderung der Einordnung des Produkts bedeuten kann,
  • neue Erkenntnisse über den Umgang mit einem Gefahrstoff,
  • neue Testergebnisse an Tieren in Wasserumgebung (toxikologische und ökologische Angaben),
  • eine neue Festlegung von Grenzwerten für die Exposition am Arbeitsplatz,
  • eine neue Bestimmung über angemessene Schutzausrüstung,
  • Neuerungen im ADR (Gefahrguttransport).

Auf welche Weise werden Inhalt und Form eines Sicherheitsdatenblatts bestimmt?

Inhalt und Form eines Sicherheitsdatenblatts sind genau festgelegt, und zwar in der europäischen Verordnung Nr. 830/2015.

Ein Sicherheitsdatenblatt besteht aus 16 Abschnitten:

  • Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
  • Mögliche Gefahren
  • Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Brandbekämpfung
  • Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
  • Handhabung und Lagerung
  • Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
  • Physikalische und chemische Eigenschaften
  • Stabilität und Reaktivität
  • Toxikologische Angaben
  • Umweltbezogene Angaben
  • Hinweise zur Entsorgung
  • Angaben zum Transport
  • Rechtsvorschriften
  • Sonstige Angaben

In welchem Zusammenhang stehen Sicherheitsdatenblatt und Etikett?

Die Elemente des Etiketts sind in Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts festgelegt. In der Praxis kommt es häufig zu Uneinheitlichkeiten zwischen Etikett und Sicherheitsdatenblatt. Die häufigsten Fehler sind:

  • der Handelsname auf dem Sicherheitsdatenblatt stimmt nicht mit dem Namen auf dem Etikett überein,
  • auf dem Sicherheitsdatenblatt sind andere H- und P-Sätze angegeben als auf dem Etikett,
  • auf dem Etikett sind keine zusätzlichen Hinweise angegeben (z.B. für Sprays, Isocyanate ...).

Was ist der Zweck der Chemikalienkennzeichnung?

Gemäß den chemischen Vorschriften besteht der grundlegende Zweck der Kennzeichnung bzw. des Etiketts darin, dass der Benutzer (Verbraucher) über die Gefahren der Chemikalie informiert wird. Das Etikett ist hierfür ein entscheidendes Element, auf das jeder Benutzer einer Chemikalie als Erstes stößt. Genau deswegen muss jede gefährliche Chemikalie mit einem entsprechenden Etikett gekennzeichnet sein. Der Verkauf falsch oder unzureichend gekennzeichneter gefährlicher Chemikalien ist ein Vergehen.

Was sind die grundlegenden Elemente des Etiketts?

Elemente des Etiketts:

  • Handelsname des Produkts
  • Piktogramme (falls erforderlich)
  • Gefahrenhinweise (H-Sätze)
  • Sicherheitshinweise (P-Sätze)
  • Die Signalwörter „GEFAHR“ oder „ACHTUNG“
  • Nettomenge
  • Bezeichnung, Adresse und Telefonnummer des Lieferanten

Was können zusätzliche Elemente des Etiketts sein?

  • Hinweise für Sprays, Zeichen „3“
  • Besondere Kennzeichnung von Detergenzien
  • Zusätzliche Informationen für Biozidprodukte
  • Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC-Kategorie und Grenzwert)
  • Angabe von Gefahrstoffen
  • Hinweis, dass das Produkt Stoffe enthält, die eine allergische Reaktion hervorrufen können
  • Hinweis, dass das Produkt besondere Gefahrstoffe enthält (z.B. Isocyanate, MDI, Epoxide, Blei, Cyanoacrylat, Chrom (IV), Cadmium ...)
  • Hinweis, dass bei Gebrauch Gefahrstoffe freigesetzt werden können (z.B. Chlor)
  • Hinweis für flüssige Wachse, deren Verzehr gesundheitsschädlich ist
Beispiel für ein neues (CLP-)Etikett:

Produktname

1 l

Enthält: ethylacetat; 2-Butanonoxim.

Gefahr: H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zünd­quellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P403 + P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/nationalen Vorschriften zuführen.

Lieferant: BENS Consulting d.o.o., Bakovniška ulica 7, 1241 Kamnik, Slovenija

Tel:+386 41 979 800


Beispiel für ein mehrsprachiges Etikett – die Angaben müssen in allen Sprachen gleich sein (dieselben H- und P-Sätze):

Produktname

1 l

EN: Contains: ethyl acetate; 2-butanone oxime.
Danger: H225 Highly flammable liquid and vapour. H317 May cause an allergic skin reaction. H319 Causes serious eye irritation. H336 May cause drowsiness or dizziness. EUH066 Repeated exposure may cause skin dryness or cracking.
P102 Keep out of reach of children. P210 Keep away from heat, hot surfaces, sparks, open flames and other ignition sources. No smoking. P305 + P351 + P338 IF IN EYES: Rinse cautiously with water for several minutes. Remove contact lenses, if present and easy to do. Continue rinsing. P333 + P313 If skin irritation or rash occurs: Get medical advice/attention. P403 + P233 Store in a well-ventilated place. Keep container tightly closed. P501 Dispose of contents/container in accordance with local regulation.

DE: Enthält: ethylacetat; 2-Butanonoxim.
Gefahr: H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zünd­quellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P403 + P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/nationalen Vorschriften zuführen.

Supplier / Lieferant / BENS consulting d.o.o., Bakovniška ulica 7, 1241 Kamnik, Slovenija
Tel: +386 41 979 800

Was ist bei der Werbung und beim Online-Verkauf von Chemikalien zu beachten?

Bei der Werbung für einen Stoff muss die Anzeige folgenden Elemente enthalten:

  • Gefahrenklasse und/oder
  • Gefahrenkategorie

Beispiel für eine Angabe: akute orale Toxizität, Kategorie 3

Bei der Werbung für ein Gemisch muss die Anzeige folgenden Elemente enthalten:

  • Gefahrenpiktogramme
  • Signalwort
  • Gefahrenhinweise (H-Sätze, EUH-Sätze)

Die Werbung muss alle oben genannten Elemente enthalten. P-Sätze müssen nicht angegeben werden.

Beispiel für eine Werbung für eine reizende Chemikalie:

GEFAHR
H319 Verursacht schwere Augenreizung

Muss ein tastbarer Hinweis auf der inneren oder der äußeren Verpackung angebracht sein?

Die technischen Anforderungen an einen tastbaren Hinweis sind in der Norm EN ISO 11683 angegeben. Diese fordert, dass ein tastbarer Hinweis auf der primären/inneren Verpackung angebracht werden muss.

Welche Produkte müssen mit einem tastbaren Hinweis oder einem Sicherheitsverschluss versehen werden?

Mit einem tastbaren Hinweis und einem Sicherheitsverschluss müssen Produkte versehen werden, die für die breite Öffentlichkeit vorgesehen sind (allgemeiner Gebrauch), und zwar je nach Art der Gefahr. Das gilt nicht für Sprays, die mit H222 bzw. H223 gekennzeichnet sind.

Welche Gefahren kennzeichnen die Piktogramme?

Piktogramme, die gefährliche physikalische Eigenschaften kennzeichnen:

Piktogramme

Gefahren

  • Instabile Explosivstoffe
  • Explosivstoffe
  • Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische
  • Organische Peroxide
  • Entzündbare Gase
  • Aerosole
  • Entzündbare Flüssigkeiten
  • Entzündbare Feststoffe
  • Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische
  • Pyrophore Flüssigkeiten
  • Pyrophore Feststoffe
  • Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische
  • Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
  • Organische Peroxide
  • Oxidierende Gase
  • Oxidierende Flüssigkeiten
  • Oxidierende Feststoffe

    Gase unter Druck:

  • Verdichtete Gase
  • Verflüssigte Gase
  • Tiefgekühlt verflüssigte Gase
  • Gelöste Gase
  • Korrosiv gegenüber Metallen

Piktogramme, die gesundheitsgefährdende Eigenschaften kennzeichnen:

Piktogram

Gefahren

  • Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ)
  • Hautätzend
  • Schwere Augenschädigung
  • Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ)
  • Reizwirkung auf die Haut
  • Augenreizung
  • Sensibilisierung der Haut
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
  • Narkotisierende Wirkungen
  • Sensibilisierung der Atemwege
  • Keimzellmutagenität
  • Karzinogenität
  • Reproduktionstoxizität
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)
  • Aspirationsgefahr

Piktogramme, die umweltgefährdende Eigenschaften kennzeichnen:

Piktogram

Gefahren

  • Gewässergefährdend
  • Akut gewässergefährdend
  • Langfristig gewässergefährdend
  • Die Ozonschicht schädigend

Was sind Detergenzien?

Detergens bezeichnet alle Stoffe oder Präparate, die Seife und/oder andere grenzflächenaktive Stoffe enthalten und für Wasch- und Reinigungsverfahren vorgesehen sind. Detergenzien können in beliebiger Form auftreten (Flüssigkeit, Pulver, Paste, Stäbchen, Kuchen, gegossene oder geformte Stücke usw.) und können für den Haushalt, für Einrichtungen oder für die Industrie in Verkehr gebracht oder verwendet werden.

Welche Arten von Detergenzien sind bekannt?

  • Detergenzien für das manuelle oder maschinelle Spülen von Geschirr
  • Detergenzien für das Waschen von Wäsche (Waschpulver, Gele)
  • Hilfspräparate für das Waschen, die für das Einweichen (Vorwäsche), Ausspülen oder Bleichen von Kleidungsstücken vorgesehen sind
  • Mittel zum Weichmachen von Geweben, die für eine Veränderung der Griffigkeit von Geweben in Verfahren vorgesehen sind, die das Waschen von Geweben ergänzen
  • Präparate für die Reinigung, die als universelle Haushaltsreiniger und/oder für andere Arten der Reinigung von Oberflächen vorgesehen sind (z.B. Materialien, Produkte, Maschinen, Maschinerien, Transportmittel und Zubehör, Instrumente, Apparate)

Wann kann ein Detergens in Verkehr gebracht werden?

Wenn ein Detergens als gefährlich eingestuft wird, muss es in erster Linie den Vorschriften entsprechen, die sich auf den Verkehr von gefährlichen Chemikalien beziehen (Einholen einer Zulassung für den Verkehr von gefährlichen Chemikalien, Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts, Erstellung eines Etiketts, Anmeldung beim Amt für Chemikalien bzw. Einholen einer Meldenummer, Meldung der jährlichen Mengen ...).

Alle Detergenzien (gefährliche und ungefährliche) müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet werden. Auf der Verpackung von Detergenzien, die für den allgemeinen Gebrauch vorgesehen sind, müssen alle Inhaltsstoffe aus der Liste in Anhang VII der Verordnung (EG) Br. 648/2004 über Detergenzien angegeben sein, wenn ihre Konzentration über 0,2% liegt.

Der Gehalt von Enzymen, optischen Aufhellern, Duftstoffen und Inhaltsstoffen zur Desinfektion muss ungeachtet der jeweiligen Konzentration angegeben werden.

Sonderregelungen gelten auch für die Angabe allergener Duftstoffe, die in Anhang III der Verordnung EG 1223/2009 über kosmetische Mittel erfasst sind. Diese müssen auf der Verpackung stets mit den konkreten Namen aus der Verordnung über kosmetische Mittel angegeben werden, wenn ihre Konzentration im Produkt über 0,01% liegt.

Grenzflächenaktive Stoffe müssen den Anforderungen zur biologischen Abbaubarkeit grenzflächenaktiver Stoffe im Hinblick auf die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien entsprechen.

Die Einschränkungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in Haushaltsdetergenzien für das Waschen von Wäsche und Detergenzien für das maschinelle Spülen von Geschirr müssen eingehalten werden.

Gibt es eine zusätzliche Kennzeichnung von Detergenzien?

Dem Verbraucher können Bildchen für den sicheren Gebrauch bei der Verwendung von Detergenzien helfen, so genannte A.I.S.E-Symbole, die auf der Verpackung aufgedruckt sind. Diese Information ist freiwillig und ermöglicht den ordnungsgemäßen Gebrauch von Detergenzien. Dabei müssen die Richtlinien eingehalten und die Anweisungen befolgt werden, die vom Verband für Seifen und Reinigungsmittel A.I.S.E. – International Association for Soaps, Detergents and Maintenance herausgegeben wurden.

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